Der Arbeitgeber hat nach §14 Abs. 3 GefStoffV ein Expositionsverzeichnis über Beschäftigte zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit ergibt.
Ziel der Datenbank ist, bei einer später im Leben auftretenden Krebserkrankung die Unterstützung der Mitarbeitenden durch den Unfallversicherungsträger sicherzustellen.
Die Universität Tübingen nutzt für diese Dokumentation, die 40 Jahre aufbewahrt werden muss, eine speziell dafür konzipierte Datenbank der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung: ZED
Auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb hat ein Mitarbeiter den Anspruch auf weitere Vorsorgeuntersuchungen (nachgehende Vorsorge). Diese wird von den Unfallversicherungsträgern momentan unter den Kürzeln GVS und ODIN organisiert.
Sollte ein Mitarbeitender nicht in laborüblicher Weise oder mit geringfügiger Gefährdung mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B umgehen, so hat der Vorgesetzte die Eintragung in die Datenbank zu veranlassen. Die Eintragung ergibt sich zudem über das Ableitungsformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorge des betriebsärztlichen Dienstes.
Für die Eintragung sind folgende Einwilligungen vom Mitarbeitenden zu unterschreiben:
Einwilligung zur Eintragung in die Datenbank der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
Einwilligungen zur Organisation nachgehender Vorsorge: GVS und ODIN
Die Expositionszeiträume können abgeschätzt und sollen anschließend zusammen mit den Gefahrstoffen in folgender Exceltabelle notiert werden. Bitte hier mindestens die roten Felder ausfüllen. Die Formatierung der Tabelle darf nicht geändert werden.
Die Ablage der Unterlagen erfolgt dezentral durch die Führungskraft bis zum Beschäftigungsende oder Tätigkeitswechsels des Miarbeitenden.
Sollte sich die Tätigkeit des Mitarbeitenden ändern, füllen Sie bitte die Exceltabelle ggf. erneut aus. Teilen Sie bitte zudem ein etwaiges Tätigkeitsende des Mitarbeitenden der Personalabteilung mit.