Uni-Tübingen

Wie wird die Studiengebühr für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium erhoben?

Rechtsgrundlage

Die hier ausgeführten Informationen sollen Ihnen die Regelungen des Gesetzes und die damit zusammenhängenden Abläufe erläutern – rechtlich relevant ist allein das Landeshochschulgebührengesetz des Landes Baden-Württemberg.

Formulare und Anträge   

 

Wann erhalten Sie den Gebührenbescheid?

Wann müssen Sie die Studiengebühr bezahlen?

Empfänger: Universitätskasse Tübingen
Bank: Baden-Württembergische Bank AG
BIC/SWIFT-Code: SOLADEST600

IBAN: DE29 6005 0101 7477 5036 21

 

Bitte geben Sie als Verwendungszweck nur Ihre Matrikelnummer an. Bitte keine weiteren Zusätze. Vielen Dank!

Zahlen Internationale Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, doppelt?

Nein. Internationale Studierende zahlen maximal eine Studiengebühr in Höhe 1500 Euro pro Semester. Wenn eine Ausnahme oder Befreiung von der Studiengebühr in Höhe von 1500 Euro pro Semester besteht, dann müssen Internationale Studierende für ein Zweitstudium eine Gebühr für ein Zweitstudium bezahlen, d.h. 650 Euro pro Semester. Auch bei der Gebühr für ein Zweitstudium gibt es Ausnahmen und Befreiungen. 

Wie können Sie eine Ausnahme oder Befreiung von der Studiengebühr erhalten?

In welchen Fällen können Sie die Studiengebühr zurückerhalten?

An wen können Sie sich bei Fragen wenden?

Studiengebührenstelle

+49 7071 29-74148

studiengebuehrenspam prevention@zv.uni-tuebingen.de