Department of Psychology

Praktikum

Bitte beachten Sie, dass sich die Pflichtpraktika in den Bachelorstudiengängen je nach Prüfungsordnung unterscheiden. Informieren Sie sich daher bitte unter dem für Sie zutreffenden Menüpunkt. 

Bei Anfragen geben Sie bitte immer an, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren, damit Ihr Anliegen besser eingeordnet werden kann.

Praktikum BSc polyvalent PO 2021

Nach der Prüfungsordnung gibt es im polyvalenten Bachelorstudiengang zwei Pflichtpraktika: das Orientierungspraktikum (150 Stunden) und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT-I, 240 Stunden). Sämtliche Informationen zu den notwendigen Rahmenbedingungen und Abläufen finden Sie im Merkblatt und den FAQ. 
Bitte beachten Sie, dass die BQT-I nach der Approbationsordnung erst begonnen werden darf, wenn Sie bereits 60 LP erbracht haben. Das Orientierungspraktikum und die BQT-I können auch zusammen gelegt und an der gleichen Einrichtung durchgeführt werden (dann aber entsprechend erst ab 60 LP). Auch wenn Sie keine Approbation oder einen Klinischen Master anstreben, ist das Praktikum gemäß Approbationsordnung zu absolvieren.
Nach dem Praktikum wird ein schriftlicher Bericht verfasst.

Formulare und Infos zu Praktika im polyvalenten Bachelor PO 2021

Optional (falls von der Praktikumsgestelle gefordert)

Die Notwendigkeitsbescheinigung bestätigt Ihrer Praktikumsstelle, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt.

Praktikum BSc allgemein (nicht-polyvalent) PO 2021

Das Pflichtpraktikum im allgemeinen Bachelor umfasst einen Zeitraum von 7 Wochen (280 Stunden). Bitte beachten Sie, dass für das anerkennungsfähige Praktikum nur Psycholog*innen als Betreuer*innen in Frage kommen. Alle weiteren Informationen zu den notwendigen Rahmenbedingungen, Abläufen und Ausnahmeregelungen, finden Sie im Merkblatt.

Auch Auslandssemester können anteilig für das Modul PSYPRAK anerkannt werden. Was dabei zu beachten ist, finden Sie hier.

Formulare und Infos zum Praktikum im allgemeinen (nicht-polyvalenten) Bachelor PO 2021

Optional (falls von der Praktikumsgestelle gefordert)

Die Notwendigkeitsbescheinigung bestätigt Ihrer Praktikumsstelle, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt.

Praktikum BSc allgemein PO 2018 und 2013

Nach der Prüfungsordnung 2013 und 2018 dient ein Semester als Freisemester zur Durchführung von insgesamt 20 Wochen psychologisch-praktischer Tätigkeit. Das Praktikum muss vier Wochen vor Praktikumsantritt von dem Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Sämtliche Informationen zu den notwendigen Rahmenbedingungen und dem Genehmigungsprozess finden Sie im "Merkblatt zum Außenpraktikum". 

Voraussetzung für das Außenpraktikum ist der Besuch der Lehrveranstaltung: "Propädeutikum zur Vorbereitung und Begleitung des Berufspraktikums".
Nach dem Praktikum wird ein schriftlicher Bericht verfasst.

Achtung: Für Studierende der Nachqualifizierung der PO 2018 gelten die Regelungen für das Praktikum im polyvalenten Bachelor PO 2021.

Formulare und Infos zum Praktikum im allgemeinen Bachelor PO 2013 und PO 2018

Praktikum MSc Allgemein

Bachelorabsolvent*innen, die ihr Bachelorstudium nicht an der Universität Tübingen abgeschlossen haben, müssen statt des FS/FP im Master (Vertiefung Diagnostik) ein Außenpraktikum im Umfang von 10 Wochen absolvieren. Das Praktikum wird im Rahmen des Moduls MPSYDIAG angerechnet.

Merkblatt_Praktikum_MScPsy (für Studierende mit Studienstart ab WiSe23/24)

Genehmigung_Praktikum_MScPsy

Bescheinigung_Praktikumsstelle_MScPsy

 

Praktikum MSc Schulpsychologie

Das Praktikum während des Masterstudiengangs dient zur Vertiefung der Expertise im Zielberuf. Daher ist eine direkte Betreuung durch eine*n ausgebildete*n Psycholog*in*en unerlässlich. Das Praktikum findet 8 Wochen lang und in Vollzeit statt. Als idealer Durchführungszeitpunkt im Studienverlauf wird das 2./ 3. Semester empfohlen. Eine eventuelle Splittung der Praktikumszeit kann bei der Praktikumsbeauftragten beantragt werden.

Wichtige Regeln und Kriterien für das Praktikum: Merkblatt Pflichtpraktikum M.Sc. Schulpsychologie

Formulare:

Praktikum MSc KliPP

Hinweis zu Berufspraktischen Einsätzen
Ein zentraler Teil des Masterstudiengangs sind die berufspraktischen Einsätze im ambulanten und (teil-)stationären Bereich. Hier werden Behandlungen von Patient*innen erlebt und erlernt. Aufgrund des direkten Patientenkontakts bestehen für die berufsqualifizierenden Tätigkeiten in unserer Hochschulambulanz und bei unseren Kooperationskliniken Masern-Impflicht. In der Regel wird darüber hinaus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Diese Nachweise sind während des Studiums zu gegebenem Zeitpunkt einzureichen. Weitere Infos erhalten Sie zu Beginn des Studiums. Diese Nachweise stellen keine Zugangsvoraussetzung zum Studium dar, aber ohne entsprechenden Nachweise ist es nicht möglich, die Praktika zu absolvieren und damit das Studium erfolgreich zu beenden.

Wir kooperieren mit verschiedenen Kliniken im Umkreis von 40 Kilometern. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln variiert. Sie werden einer dieser Kliniken im Vorfeld zugewiesen. Dabei haben Sie die Möglichkeit Prioritäten für die Wahl der Klinik und des Zeitraums anzugeben. Beides wird bei der Vergabe berücksichtigt, jedoch können die Plätze nur nach Verfügbarkeit vergeben werden. Sollte die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigen, ist damit zu rechnen, dass Sie einer nicht priorisierten Klinik zugelost werden. Dies kann für Sie – abhängig von Ihrem Wohnort – unter Umständen mit längeren Fahrzeiten verbunden sein. Jedoch erfordert das Studium Ihre Bereitschaft, die BQT-III in einer dieser Kliniken zu absolvieren.

Praxisportal zur Stellensuche

Das Praxisportal ist die zentrale Praktikums- und Stellenbörse für Studierende und Promovierende der Universität Tübingen. Es bietet Praktika, studentische Nebenjobs und Jobs für den Berufseinstieg.