Institute of Media Studies

Wieder zurück: Anrechnung von Leistungen

Wenn Ihr wieder zurück seid, werdet Ihr noch einmal mit uns zu tun haben, nämlich wenn es um die Anrechnung Eurer Leistungen geht. Das läuft in der Regel so ab:

  1. Eure Gasthochschule sendet Euch und uns ein Transcript Eurer Noten zu.
  2. Ihr ladet das folgende Formular herunter und füllt es soweit aus, wie Ihr kommt: Formular Anerkennung von Studienleistungen. Tragt dort auch die Kurse aus dem Learning Agreement ein, die Ihr anrechnen lassen wollt. Was Ihr nicht wisst, könnt Ihr einfach frei lassen. Falls Ihr gar kein Learning Agreement vereinbart hattet, tragt in diesem Formular Euren Anrechnungs-Vorschlag ein, den wir dann zusammen besprechen können.
  3. Denkt daran, dass Ihr fachfremde Kurse eventuell als SQ-Punkte (Schlüsselqualifikationspunkte) anrechnen lassen könnt.
  4. Schickt uns das Formular an internationalspam prevention@mewi.uni-tuebingen.de zu.
  5. In der Regel machen wir dann auch einen kurzen Besprechungstermin aus, in dem wir offene Fragen klären können – zum Beispiel, wenn Ihr weniger/mehr/andere Kurse anrechnen lassen wollt als im Learning Agreement vereinbart.
  6. Wir veranlassen dann die Eintragung in Alma.

Übrigens: Für das Auslandssemester gibt’s 6 ECTS als Schlüsselqualifikationspunkte extra. Voraussetzung ist, dass man mindestens 8 ECTS aus dem Ausland für das Studium anrechnen lässt (dabei zählen angerechnete SQ-Punkte allerdings nicht mit).

Beratung zum Learning Agreement sowie zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland übernimmt Dr. Erwin Feyersinger.