Tübingen School of Education (TüSE)

Wie schließe ich einen Lehramtsstudiengang an der Universität Tübingen ab?

Egal, ob Sie sich in einem B.Ed.-, M.Ed.- oder einem M.Ed. Erweiterungsfach-Studiengang befinden, der Studienabschluss organisiert sich immer über folgende Schritte:

  1. Erbringen letzter Leistungen inkl. Abschlussarbeit (Bachelorarbeit oder Masterarbeit),
  2. Antrag auf Zeugnisausstellung.

Auf die häufigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, antworten wir mit dem folgenden FAQ-Bereich:

Wie und wann erbringe ich meine letzten Leistungen?

  • In welcher Reihenfolge Sie Ihre Leistungen erbringen müssen, erfahren Sie in den Modulhandbüchern Ihrer Fächer und der Bildungswissenschaften (BWS).
  • I.d.R. ist die Abschlussarbeit die letzte Leistung in Ihrem Fach, in dem Sie die Abschlussarbeit schreiben. Es kann aber auch sein, dass Sie noch wenige Leistungen innerhalb dieses Faches nach Abschluss der Bachelor- oder Masterarbeit absolvieren können. Ob dies in dem Fach möglich ist, in dem Sie die Abschlussarbeit schreiben möchten, erfahren Sie im besonderen Teil der Prüfungsordnung Ihres Faches.
  • Offene Leistungen im anderen Fach bzw. dem BWS, in dem die Abschlussarbeit nicht geschrieben wird, spielen für die Zulassung zur Abschlussarbeit keine Rolle. Es kann also sein, dass Sie bereits zur Abschlussarbeit in Fach 1 zugelassen werden und in Fach 2 oder BWS noch Leistungen erbringen müssen. Ausnahme: Die Zulassung zur Masterarbeit ist erst nach vollständig abgeschlossenem Schulpraxissemester möglich.
     
  • Wichtig bei Verlassen der Universität: 
    Um Ihre letzten Leistungen erbringen zu können, müssen Sie an der Universität Tübingen noch immatrikuliert sein. Erfahren Sie am Ende des Studiums, dass Sie eine Leistung nicht bestanden haben und sind bereits exmatrikuliert (s.u. in den FAQs), dann müssen Sie sich für den Wiederholungsversuch erneut immatrikulieren.

Wieviele Abschlussarbeiten muss ich schreiben?

  • Grundsätzlich muss nur eine Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterabreit) in einem Fach geschrieben werden. Damit schließt dann der gesamte Studiengang B.Ed. oder M.Ed. für beide Fächer inkl. BWS ab.
  • Der Studiengang des M.Ed. Erweiterungsfaches schließt separat wie folgt ab: a) mit einer eigenen Masterarbeit, b) durch Anerkennung der Masterabreit aus dem regulären M.Ed., c) durch ein Abschlusszertifikat. Genaue Erklärungen hierzu finden sich auf unserer Infoseite zum M.Ed. Erweiterungsfach.

In welchem Fach darf ich meine Abschlussarbeit schreiben?

  • I.d.R. schreiben Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Ihrer beiden regulären Fächer (Hauptfach 1 oder Hauptfach 2).
  • Es ist möglich, sowohl die Bachelor als auch die Masterarbeit im selben Hauptfach zu schreiben.
  • Im B.Ed. kann die Arbeit nur in einem der beiden Hauptfächer geschrieben werden, jedoch nicht im BWS.
  • Lediglich im M.Ed. ist es möglich, die Masterarbeit im BWS zu schreiben, sofern es hierfür genügend Kapazitäten im BWS gibt (Vorrang haben Studierende des M.Ed. Erweiterungsfachstudiums Erziehungswissenschaft). 

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für meine Abschlussarbeit?

  • I.d.R. müssen Sie bestimmte Module innerhalb des Faches, in dem die Abschlussarbeit geschrieben werden soll, abgeschlossen haben, um für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit zugelassen zu werden.
  • Im besonderen Teil der Prüfungsordnungen Ihrer Fächer und des BWS wird festgelegt, ab wann Sie zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) zugelassen werden (also welche Studienanteile abgeschlossen sein müssen).
  • Offene Leistungen im anderen Fach (oder im BWS), in dem die Abschlussarbeit nicht geschrieben wird, spielen für die Zulassung zur Abschlussarbeit keine Rolle. Es kann also sein, dass Sie bereits zur Abschlussarbeit in Fach 1 zugelassen werden und in Fach 2 oder im BWS noch Leistungen erbracht werden müssen.

Achtung: Die Zulassung zur Masterarbeit ist erst nach vollständig abgeschlossenem Schulpraxissemester möglich!

Wie werde ich für eine Abschlussarbeit zugelassen?

Die Zulassung zu Ihrer Abschlussarbeit beantragen Sie bei der bzw. dem für das Fach zuständigen Mitarbeiter:in im Zentralen Prüfungsamt.

Auf den Seiten der Prüfungsämter wird der Ablauf zur Zulassung und Anmeldung der Abschlussarbeit erklärt:

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit regelt der besondere Teil der Prüfungsordnung für das jeweilige Fach

Welchen Umfang hat die Abschlussarbeit und wie lange ist die Bearbeitungszeit?

BachelorarbeitMasterarbeit
  • 6 CP
  • 20 - 30 Seiten (je nach Vorgabe des Faches)
  • ab Anmeldung 5 Wochen Bearbeitungszeit bis zur Abgabe    
  • 15 CP
  • 50 - 60 Seiten (je nach Vorgabe des Faches)
  • ab Anmeldung 16 Wochen Bearbeitungszeit bis zur Abgabe

Wie bekomme ich mein Abschlusszeugnis?

Sind alle Leistungen aus Ihrem Studiengang B.Ed. / M.Ed. / M.Ed. Erweiterungsfach erbracht und in alma verbucht worden (sämtliche Leistungen Ihrer allgemeinbildenden Fächer inkl. Abschlussarbeit + Bildungswissenschaften), stellen Sie anschließend selbstständig beim Zentralen Prüfungsamt einen Antrag auf Zeugnisausstellung für den betreffenden Studiengang. Im Erweiterungsfach haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Abschlusszertifikat zu stellen.

zu den Antragsformularen

Der Antrag wird per E-Mail an folgende Adresse geschickt: zeugnisse-lehramtspam prevention@uni-tuebingen.de

Die Ausstellung der Zeugnisdokumente dauert ca. drei Wochen

Beachten Sie, dass in der Winterpause von 16.12. bis 06.01. im Prüfungsamt keine Zeugnisse oder Bestehensbescheinigungen ausgestellt werden.

Wie exmatrikuliere ich mich?

  • Verlassen Sie nach dem Abschluss Ihres Studienganges die Universität Tübingen, beantragen Sie selbstständig Ihre Exmatrikulation zum Ende oder einem früheren Datum Ihres letzten Semesters.
  • Warten Sie, wenn möglich, nicht auf die Exmatrikulierung von Amts wegen z.B. aufgrund fehlender Rückmeldung, sondern exmatrikulrieren Sie sich aktiv immer selbst. Nur dann erhalten Sie eine für die Rentenversicherung erforderliche Studienbescheinigung.
  • Den Antrag stellen Sie direkt über die Webseite der Uni Tübingen, wo Sie auch weitere Infos und Hinweise zum Exmatrikulations-verfahren finden:
    Exmatrikulation 

Sind nach der Exmatrikulierung noch Leistungsverbuchungen, die Zeugnisausstellung und die Ausgabe eines Transcripts of Rercords möglich?

  • Leistungsverbuchungen, die Ausgabe eines Transcripts of Records sowie die Zeugnisausstellung können problemlos noch nach der Exmatrikulation vorgenommen werden. 

  • Achtung: Sollten Sie eine Leistung nicht bestanden haben, müssen Sie sich für den Zweitversuch erneut immatrikulieren. Das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn man eingeschrieben ist. Prinzipiell kann man sich aber (aus prüfungsrechtlicher Sicht) am Tag der letzten abgegebenen Prüfungsleistung exmatrikulieren. 

  • Wenn die Leistungsverbuchung noch nicht vollzogen sind, Sie vor der Exmatrikulierung aber sichergehen wollen, ob Sie die Prüfung bestanden haben, sollten Sie ihre Prüfenden bitten, das Bestehen der Prüfung zu bescheinigen. Die Benotung kann dann später erfolgen, also nach der Exmatrikulation.

Wenn ich mich schon zurückgemeldet habe und mich nun doch exmatrikuliere - bekomme ich die Rückmeldegebühren zurück?

Eine Rückerstattung der Gebühren und eines Großteils der studentischen Beiträge ist dann möglich, wenn die Exmatrikulation bis zu vier Wochen nach Vorlesungsbeginn erfolgt und die Rückerstattung entsprechend bei der Studierendenabteilung beantragt wird:

zur Gebührenrückerstattung

Wie lange habe ich nach der Exmatrikulation noch Zugriff auf mein studentisches ALMA-Konto und meine studentische E-Mailadresse?

Nach der Exmatrikulation haben Sie noch 6 Wochen Zugriff auf Ihren alma-Account und Ihre studentische E-Mailadresse.

Abschlussfeier für Absolvierende eines Master of Education

Einmal im Jahr organisiert die TüSE eine zentrale Abschlussfeier für alle Absolventinnen und Absolventen eines M.Ed. oder M.Ed. Erweiterungsfachs. Die Veranstaltung findet in festlichem Rahmen i.d.R. Ende Oktober statt. Eine schriftliche Einladung erhalten automatisch alle Absolvierenden, die bis Anfang/Mitte Oktober ihr Zeugnis vom Prüfungsamt bekommen haben. Wer sein Zeugnis erst danach erhält, wird automatisch für die Abschlussfeier im Folgejahr eingeladen. Bei Fragen zur Feier wenden Sie sich in der TüSE bitte direkt an Frau Kastl: gabriele.kastlspam prevention@uni-tuebingen.de.