Hier finden Sie das für alle ausgeschriebenen W1-Professuren geltende Qualitätssicherungskonzept der Universität Tübingen.
Die für die jeweilig ausgeschriebene Professur geltenden individuellen Evaluierungskriterien finden Sie am Ende des betreffenden Ausschreibungstextes.
Das neue baden-württembergische Landeshochschulgesetz wird ab Frühjahr 2018 in einem § 51b die Kategorie Tenure Track-Professur vorsehen, die bislang unter der Bezeichnung "Juniorprofessur mit tenure track" firmierte. Daher ist es für die auf entsprechenden W1-Stellen geführten Personen möglich, sich als Tenure Track-Professorin bzw. -Professor zu bezeichnen und so genannt zu werden. Bei den Ausschreibungen auf diesem Teil der Website geht es um die Besetzung solcher Tenure Track Professuren. Im Bereich der W1-Stellen, damit also auch für Tenure Track-Professorinnen bzw. -Professoren, sind Zulagen auf das Grundgehalt möglich.