17.06.2021
Information für Beschäftigte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik
Die Frist läuft am 31.12.2021 ab!
Dank den von ver.di durchgesetzten Änderungen der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L gibt es nun für viele Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik die Chance auf eine höhere Eingruppierung. Die IKT-Beschäftigten wurden zum 01.01.2021 in die neue Entgeltordnung überführt. Danach sind Beschäftigte für die Dauer der unverändert ausgeübten Tätigkeit unter Beibehaltung ihrer bisherigen Entgeltgruppe in die neue Eingruppierungsregelung übergeleitet.
Die Entgeltordnung wurde vor allem dahingehend geändert, dass gegenüber den bisherigen Tätigkeitsmerkmalen nun zukunftsfeste, möglichst von der weiteren technischen Entwicklung im IKT-Bereich unabhängige, Tätigkeitsmerkmale geschaffen wurden und anzuwenden sind. Somit kommt es jetzt auf den Inhalt der vereinbarten Tätigkeit an und nicht mehr auf die organisatorische Zuordnung zu einem Fach- oder Sachgebiet. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Beschäftigte mit höherwertigen Tätigkeiten unter Umständen auch dann besser eingruppiert werden, wenn nicht alle beruflichen Qualifikationen vorliegen, die Tätigkeiten aber trotzdem gemacht werden.
Soweit sich nach der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe ergibt, sind die Beschäftigten auf Antrag in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Anträge können aber nur bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden, eine Antragstellung nach dem 31.12.2021 ist ausgeschlossen.
Auch kann ein einmal gestellter Antrag nicht mehr zurückgenommen werden. Deshalb sollte vor Antragstellung geprüft werden, ob finanzielle Nachteile eintreten können, insbesondere sollten dabei folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden, z. B.:
- Eine mögliche Absenkung der Jahressonderzahlung bei Höhergruppierungen
(Bei Aufstieg in die EG 5, EG 9a, EG 12 und EG 14 reduziert sich der Prozentsatz für die Bemessung der Jahressonderzahlung.) - Nach einer Höhergruppierung nicht mehr zustehende Zulagen wie z. B. eine Programmierzulage.
- Bei einer Höhergruppierung beginnt die individuelle Stufenlaufzeit neu.
Der Personalrat berät Sie gerne in Rahmen seiner Möglichkeiten, kann aber keine Einzelberechnungen vornehmen. Ver.di Mitglieder erhalten von ihrer Gewerkschaft eine kostenlose Beratung und eine Berechnung ihrer Ansprüche. Die tariflichen Regelungen zu dieser Regelung finden Sie hier: Auszug der Entgeltordnung zu Beschäftigten im Bereich IKT.