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28.11.2016

Neue B.A.-Prüfungsordnung (ab WS 16/17): Übergangsregelung

Ab dem WS 2016/17 gilt eine neue B.A.-Prüfungsordnung (s. Dokumentation auf der <link _blank internal-link internal link in current>B.A.-Webseite des Romanischen Seminars).

Studierende, die ihr Bachelor-Studium vor dem WS 2016/17 aufgenommen haben, sind berechtigt:

  • die Bachelor-Prüfung nach der alten Prüfungsordnung (2013) innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung (d.h. bis zum 12.10.2020) abzulegen.
  • auf schriftlichen Antrag, der bis 31. März 2018 beim <link http: www.uni-tuebingen.de fakultaeten philosophische-fakultaet pa.html external-link-new-window external link in new>Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät eingegangen sein muss, die Bachelor-Prüfung nach der neuen Prüfungsordnung (2016) abzulegen. Bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden dann nach der geltenden Neuregelung angerechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die <link _blank internal-link internal link in current>Studienberatung.