Neuronale Informationsverarbeitung

News

15.01.2021

Notbetreuung weiterhin auch für Kinder von Studierenden möglich

Keine Nachweis der Universität zur Beantragung erforderlich

Nach der Entscheidung der Landesregierung vom 14. Januar bleiben Kitas und Schulen weiter bis mindestens 31. Januar geschlossen. Damit verlängert sich auch die Möglichkeit der Notbetreuung in diesen Einrichtungen. Notbetreuung beantragen können alle Eltern, die durch ihre berufliche Tätigkeit oder ein Studium an der Kinderbetreuung gehindert sind, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht.

Anders als während des Lockdowns im Frühjahr 2020 ist mittlerweile keine Bescheinigung der Universität mehr nötig, um einen Antrag für die Aufnahme eines Kindes in die Notbetreuung zu stellen. Es genügt eine formlose Erklärung der Erziehungsberechtigten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros.