16.06.2020
Zuschuss für Studierende in Notlagen
Information des Studierendenwerks zur Überbrückungshilfe des BMBF
Studierende, die coronabedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, können ab sofort eine Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantragen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Mit den 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe des BMBF soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Weitere Infos zur Überbrückungshilfe und zur Antragstellung sind auf der entsprechenden Infoseite des Studierendenwerks zu finden.
Eine Antragstellung ist online möglich unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.