Grundsätzlich ja im Umfang von bis zu 60 ECTS-Punkten (letzteres aufgrund von Par. 20 (3) der Prüfungsordnung von 2008). Module, die in Ihrem Bachelorzeugnis aufgeführt werden, können grundsätzlich nicht ins Masterstudium übertragen werden. Im Einzelfall können weitere Einschränkungen hinzukommen. Die Anrechnung wird im Master-Transcript kenntlich gemacht, z.B. mit dem Hinweis "Leistungsanerkennung aus Bachelorstudium".
Bitte stellen Sie für die Anerkennung kurz nach Beginn Ihres Masterstudium einen entsprechenden formlosen, unterschriebenen Antrag (Email genügt nicht), in dem Sie diejenigen Veranstaltungen aufführen, deren Anrechnung Sie wünschen, und geben Sie diesen Antrag im Prüfungsamt Mathematik ab. Diejenigen Veranstaltungen, die nicht in Ihrem Tübinger Mathematik-Bachelor-Transcript aufgeführt sind, müssen dabei durch Vorlage der Originalbelege nachgewiesen werden.