23.07.2021
Hygienevorschriften, insb. Maskenpflicht an Lernplätzen
Regelungen von Universität und Land unverändert
Nach wie vor besteht gemäß Regelungen der Universität und Corona-Verordnung des Landes im Lesesaal und den anderen Räumen der Bibliothek die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske. Diese gilt auch an den Lernplätzen.
Halten Sie bitte außerdem den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander ein, es ist ausreichend Platz vorhanden. Dies gilt unabhängig davon, ob Personen im selben Haushalt leben oder geimpft / genesen / getestet sind.
Mit der Bitte um Beachtung und Ihr Verständnis,
Herzlich
Ihr Team der Brechtbau-Bibliothek
Zurück