Prof. Dr. Abels zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in der Plenarsitzung vom 1. Juli unter anderem Prof. Dr. Gabriele Abels aus dem Institut für Politikwissenschaft als Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt. Sie folgt der ausscheidenden Prof. Dr. Nathalie Behnke von der Technischen Universität Darmstadt nach. Die Amtsperiode beginnt am 21. Juli.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern muss diese Voraussetzung nicht vorliegen. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig.