Baden-Württembergisches Brasilien- und Lateinamerika-Zentrum

08.11.2023

Förderaufruf BMBF in Lateinamerika - Partnerschaften

Förderaufruf zur Förderung von langfristigen Partnerstrukturen für Forschung und Innovation in Lateinamerika

Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte im Rahmen der Forschungsperspektive Lateinamerika vom 19.12.2022.

Übergeordnetes Ziel des Förderaufrufs ist die Intensivierung der Forschungs­zusammenarbeit mit Lateinamerika. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Region findet überwiegend im Rahmen von kurzfristigen Kooperationsprojekten statt, die meist auf drei Jahre begrenzt sind. Mit dieser Fördermaßnahme sollen Forschungsstrukturen entstehen, die langfristig Bestand haben und als deutlich sichtbare Initiativen für die Forschungs- und Innovationszusammenarbeit in Schwerpunktgebieten der Kooperation Deutschlands mit der Region Lateinamerika stehen.

 

Wie kann solch eine Partnerstruktur für Forschung und Innovation aussehen?

Die langfristige Zusammenarbeit sollte in einem Memorandum of Unterstanding (MoU) oder einer Kooperationsvereinbarung zur Partnerstruktur festgehalten sein. Ein Konzept zur langfristigen Finanzierung der Struktur sollte vorliegen. Die gemeinsamen Aktivitäten der Partnerinstitutionen sollten in einem gemeinsamem, ggf. mehrsprachigen Internetauftritt sichtbar sein.

Die Partnerstruktur kann als Institut o.ä. an der Partnerinstitution in Lateinamerika etabliert sein und z.B. im Organigramm sichtbar werden oder über ein Gründungsdokument verfügen. Ein fester gemeinsamer Büro- oder Laborraum in Lateinamerika, eine dauerhafte personelle Präsenz an der Partnerinstitution, ein paritätisch besetztes Steuerungsgremium, wie Aufsichtsrat, Beirat, oder ein bilateral besetztes Direktorium können Elemente einer dauerhaften Partnerstruktur für Wissenschaft und Innovation sein.

Für die Antragstellung gelten die Bedingungen der Rahmenbekanntmachung sowie die im Folgenden spezifizierten Voraussetzungen.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Aufbau gemeinsamer langfristiger Partnerstrukturen für Forschung und Innovation von deutschen und lateinamerikanischen Partnern entsprechend Modul 5 der oben genannten Rahmenbekanntmachung. Sie können z. B. gemeinsame Forschungsgruppen, Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen o.ä. aber auch institutionalisierte Netzwerke im jeweiligen lateinamerikanischen Land sein. Die Maßnahme zielt auf den Aufbau einer realen, sichtbaren und langfristigen Struktur im Partnerland nach den unten genannten Kriterien.

Partnerstrukturen werden in Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Peru oder Uruguay unterstützt.

Mit den aufzubauenden Partnerstrukturen soll die Zusammenarbeit in folgenden Forschungsthemen ausgebaut werden:

  • Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft          
  • Biodiversität
  • Klimaschutz / Klimaanpassung

 

Zuwendungsempfänger

  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 

     

Förderfähige Ausgaben/Kosten

Gemäß den Vorgaben für das Modul 5 der Rahmenbekanntmachung können Mittel für Reisen und Aufenthalte für deutsche Projektteilnehmende (Ergänzend können in begründeten Fällen Reise- und Aufenthaltskosten der lateinamerikanischen Projektteilnehmenden gefördert werden), für Workshops, auch im Partnerland und die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, für Sachmittel, Mittel für Geräte und für Aufträge an Dritte gefördert werden.

Gefördert werden kann außerdem vorhabenbedingt erforderliches Personal in Deutschland und / oder in Lateinamerika. Für Aufbau und Betrieb der Partnerstruktur kann bis zu einer wissenschaftlichen Stelle an der Institution vor Ort in Lateinamerika finanziert werden. Für die Finanzierung von Personal in Lateinamerika sind lokale gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Eine Erstattungsfähigkeit von Ausgaben für ausländisches Personal ist grundsätzlich gegeben, wenn dieses Personal tatsächlich im Projekt tätig wird und keine Grundaufgaben in der Partnerinstitution wahrnimmt.

 

Höhe und Dauer der Zuwendung

Die Aufbauphase kann in der Regel bis zu drei Jahren, die sich daran anschließende Konsoli-dierungsphase in der Regel bis zu zwei Jahren gefördert werden.

Sowohl in der Aufbauphase als auch in der Konsolidierungsphase können Projekte mit bis zu 150 000 Euro pro Projekt und Jahr vom BMBF finanziert werden (bis zu 750.000 Euro bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Zuwendungen werden im Wege einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt.

 
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es gelten die Bedingungen der Rahmenbekanntmachung Absatz 7.2.

Ansprechpartner ist der DLR-Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit.

 

 

 

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