Uni-Tübingen

Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten

Arbeits- und Wegeunfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. An der Universität Tübingen ist hierfür die Unfallkasse Baden-Württemberg zuständig. Daher sollte jeder Arbeits- und Wegeunfall dokumentiert und der UKBW gemeldet werden, damit entstandene Kosten entsprechend abgerechnet werden können. Für Dienstunfälle bei Beamtinnen/Beamten ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zuständig.

Allgemeine Informationen zur Unfallanzeige finden Sie hier.

Unfall melden

  1. Eintrag im Verbandbuch

Jede Erste-Hilfe-Leistung und jede Verletzung (auch Bagatellverletzungen wie Schnittwunden an Papier), bei denen keine ärztliche Vorstellung erforderlich ist und keine unmittelbare Arbeitsunfähigkeit entsteht, sollten im Verbandbuch („Meldeblock“) eingetragen und dokumentiert werden. Hierunter fallen auch Wegeunfälle ohne ärztliche Vorstellung. Die Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
Aktuell: Der Meldeblock in Papierform ist erhältlich bei der Abteilung Arbeitssicherheit.
In Arbeit: Digitales Verbandbuch (Link folgt)

  1. Unfallanzeige

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine ärztliche Vorstellung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen entsteht.

Unfallanzeigen, z.B. bei Wegeunfällen, Unfällen in Universitätsräumen melden

  • Studierende dem Studierendenwerk per Formular. Bei einem Unfall im Rahmen einer Lehrveranstaltung muss der/die Lehrverantwortliche die Unfallanzeige unterschreiben.
  • Beschäftigte und Beamtinnen/Beamte der Personalabteilung per Formular. Die Unfallanzeige ist vom Vorgesetzten zu unterschreiben. Beamtinnen/Beamte beachten bitte die allgemeinen Hinweise zu Dienstunfällen.

Die Unfallanzeigen werden an die Personalabteilung geschickt und von dort an die UKBW sowie zur Unfallanalyse an die Abteilung Arbeitssicherheit, den Betriebsärztlichen Dienst und den Personalrat weitergeleitet.

Durchgangs-Arzt

Unfälle, die einer D-Arzt-Vorstellung bedürfen, sind Unfälle, bei denen

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit (> drei Tage) führt oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert (dies betrifft z.B. auch Nadelstichverletzungen bzw. die nachfolgenden Kontrollen) oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Idealerweise sollte die D-Arzt-Vorstellung am Unfalltag innerhalb von zwei Stunden erfolgen.

Bei Verletzungen von Augen oder im Hals-Nasen-Ohren-Bereich sofortige Vorstellung der/des Verunfallten beim nächst erreichbaren Augen- oder HNO-Arzt.

D-Arzt-Suche: Zuständige D-Ärzte in Tübingen sind u.a. in der Notaufnahme der CRONA-Kliniken oder der BG-Klinik. Bei Unfällen außerhalb von Tübingen sollten Verunfallte den nächstgelegenen D-Arzt aufsuchen: D-Arzt-Suche bei der DGUV.

Nadelstichverletzungen

Bei Nadelstich- oder Schnittverletzungen sowie Kontakt zu infektiösem Material (betrifft v.a. Studierende der Medizinischen Fakultät) wenden Sie sich umgehend an die D-Ärzte in der Notaufnahme der CRONA-Kliniken oder (bei dort stattgefundenen Unfällen) in der BG-Klinik. Idealerweise sollte die D-Arzt-Vorstellung am Unfalltag innerhalb von zwei Stunden erfolgen.

Neben der Vorstellung beim D-Arzt (welcher auch die Meldung an die UKBW vornimmt) müssen Studierende der Medizinischen Fakultät eine Unfallanzeige über das UKT-Portal stellen. PJ-Studierende können diese Unfallanzeige selbst melden (Zugang zum UKT-Portal vorhanden), alle anderen Studierenden wenden sich an den betreuenden Arzt.

Für die erforderlichen Laborkontrollen, dreimal i.d.R. 6 Wochen, 12 Wochen und 6 Monate nach dem Ereignis, vereinbaren Sie sich online einen Termin in unserer Ambulanz.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der NSV-Memocard.

Tierbisse

Jeder Tierbiss muss unverzüglich ärztlich vorgestellt werden.

Bitte beachten Sie die entsprechenden An- und Unterweisungen sowie festgelegten Erste-Hilfe-Maßnahmen (u.a. im Notfallplan, in der Gefährdungsbeurteilung) in Ihrer Abteilung. Weitere Informationen finden Sie u.a. in dem Informationsblatt zu Bissverletzungen durch Säugetiere, Folgen, Sofortmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten des Fachbereiches "Erste Hilfe" der DGUV.

Schwere und tödliche Unfälle

Besonders schwere und tödliche Unfälle sind sofort über die zuständige Führungskraft an die Personalabteilung zu melden.

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (sogenannte Berufskrankheitenliste, BK-Liste) aufgeführt.

Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie den Verdacht auf eine Berufskrankheit haben.

Unfallmeldung – Checkliste

☐ Eintrag in das Verbandbuch

☐ Unfallanzeige über Studierendenwerk, Personalabteilung oder D-Arzt

bzw. außerhalb von Tübingen: D-Arzt-Suche bei der DGUV

☐ MFT: Unfallanzeige über das UKT-Portal