Uni-Tübingen

Mutterschutz

Schwangere und stillende Beschäftigte und Studentinnen beraten wir gerne in einem vertraulichen Gespräch und möchten sie besonders unterstützen sowie betriebsärztlich betreuen. Inhalte des Beratungsgespräches umfassen u.a. eine ausführliche Auskunft über Ihre Tätigkeit und eventuell daraus resultierende tätigkeitsbedingte Gefährdungen, eine Impfberatung und Überprüfung des Immunstatus sowie eine tätigkeitsorientierte Beratung zu Schutzmaßnahmen. Alle Gesprächs- und Beratungsangebote unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Zu einer Meldung der Schwangerschaft an Ihren Arbeitgeber bzw. das Dekanat sind Sie nicht verpflichtet, jedoch ist eine Meldung dringend empfohlen, damit Sie notwendige Schutzmaßnahmen bei Ihrer Tätigkeit erhalten.

Weitere Beratungs- und Gesprächsangebote finden Sie beim Familienbüro (für studentischen Mutterschutz), Vorgesetzte bei der Personalabteilung und für die Gefährdungsbeurteilung bei der Abteilung Arbeitssicherheit sowie Lehrende beim studentischen Mutterschutz bei der Abteilung Arbeitssicherheit.