Uni-Tübingen

Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomisch ungenügend gestaltete Arbeitsplätze können eine Reihe von gesundheitlichen Beschwerden verursachen. Gerne können Sie uns kontaktieren, sollten Sie eine individuelle Ergonomieberatung vor Ort an Ihrem Arbeitsplatz wünschen.

Gefährdungsbeurteilung

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der Seite der Abteilung Arbeitssicherheit.

Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist auch für Bildschirmarbeitsplätze durchzuführen und zu dokumentieren.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplatzvorsorge

Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzvorsorge finden Sie auf der Seite zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Allgemeine Informationen zu Bildschirmarbeitsplatzbrillen finden Sie hier.

Bei einzelnen Beschäftigten (vorwiegend ab einem Alter von etwa 40 bis 45 Jahren) kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich werden, für die der Arbeitgeber Zuschüsse zahlt. Spezielle Gleitsichtgläser für die Bildschirmarbeit korrigieren die Sehfähigkeit in kontinuierlichem Übergang vom Nahbereich bis etwa 1,2 m oder etwa 3,0 m. Hierdurch wird in den für den Bildschirmarbeitsplatz wichtigen Entfernungen ein beschwerdefreies Sehen ohne ungünstige Kopfbewegungen gewährleistet.

Informationen zur Beschaffung und Abrechnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille finden Sie hier. Das Antragsformular für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille bringen Sie bitte ausgefüllt zu Ihrem Termin beim Betriebsärztlichen Dienst mit.

Gesund arbeiten am Bildschirm

Es besteht die Möglichkeit, den eigenen Büroarbeitsplatz in der Universität hinsichtlich der Ergonomie überprüfen zu lassen. Hierfür können Sie uns gerne kontaktieren. Weitere Informationen, wie ein Büroarbeitsplatz ergonomisch eingerichtet ist, finden Sie in der Broschüre „Gesund arbeiten am PC“. Eine Hilfestellung zur Auswahl von Büroarbeitsstühlen finden Sie hier .

Ergonomische Ausstattung

Vielfach erreichen uns Anfragen zu höhenverstellbaren Arbeitstischen sowie alternativen Sitzmöbeln. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis zu Bildschirmarbeitsplätzen – Ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch erforderlich?  und zu alternativen Sitzmöbeln.

Bei Neuausstattung von Büroräumen (z.B. bei Ersatz von altem Mobiliar, neue Räumlichkeiten werden geschaffen/umfunktioniert, Neubauten) ist es regelhaft möglich, höhenverstellbare Schreibtische zu beschaffen, ohne (betriebs-) ärztliches Attest.

Eine Beratung zur ergonomischen Gestaltung und Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes führen wir auf Wunsch gerne auch vor Ort an Ihrem Arbeitsplatz durch.

Arbeitsplatzbegehung

Arbeitsplatzbegehungen erfolgen routinemäßig oder anlassbezogen und dienen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um potenzielle Gefährdungen zu erfassen. Festgestellte Arbeitsschutzdefizite werden protokolliert, um im Nachgang an die Begehung geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu empfehlen. Das Protokoll wird an die jeweiligen Abteilungen weitergeleitet, welche in einer bestimmten Frist zur Umsetzung verpflichtet sind.

Beteiligt an den Begehungen sind Vorgesetzte der jeweiligen Abteilung sowie Vertreter der Arbeitssicherheit, des Personalrates und des Betriebsärztlichen Dienstes. Bei Bedarf kann eine individuelle arbeitsplatzbezogene Begehung durchgeführt werden.

Weitere Präventionsmaßnahmen

Die Universität Tübingen bietet eine Vielzahl an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung an, u.a. Pausenexpress, Hochschulsport, Massagegürtel und Bewegungskurse. Zahlreiche Angebote finden Sie beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement.