Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Physik

12.06.2023

BMBF: Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien

Frist: 15.05. und 15.11. jeden Jahres (Projektskizzen, zweistufiges Verfahren)

Die Förderung gliedert sich in die zwei Module A – „Technologie weiterentwickeln“ – und B – „Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden“. Projekte können nur Modul A oder B adressieren. Die beiden Module bauen nicht aufeinander auf.

Modul A – Technologie weiterentwickeln:

Gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte in den Quantentechnologien, sofern nachweislich ein schnelleres oder effektiveres Vorankommen im Vergleich zu rein nationalen Projekten zu erwarten ist.

Forschungsthemen können beispielsweise sein:

  • neue Methoden zur Quantenfehlerkorrektur
  • Chipintegration optischer Komponenten, z. B. für das photonische Quantencomputing
  • Plattformen und Materialien für die Quantensimulation
  • Schnittstellen zwischen Quantencomputern und Kommunikationssystemen
  • neue Architekturen und Programmierparadigmen für Quantenberechnungen, einschließlich hybrider Ansätze
  • Mikro- und Nano-Quantensensoren

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern als beispielhaft zu verstehen.

Projekte, die sich ausschließlich mit Quantenkommunikation befassen, können durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ gefördert werden. 

Eine zentrale Mitwirkung von gewerblichen Unternehmen ist in Modul A Voraussetzung.

Modul B – Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden:

Das Modul soll Projekte zur gezielten Kooperation zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien fördern. Mögliche Themen sind beispielsweise:

  • Entwicklung und pilotartige Umsetzung internationaler Studiengänge
  • Entwicklung und Umsetzung internationaler Studierenden-Akademien/-Sommerschulen mit starkem Anwendungsbezug (beispielsweise ähnlich der Quantum Future Academy)
  • Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Trainingskonzepte zur Aus- und Weiterbildung potenzieller Anwender:innen der Quantentechnologien
  • Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Konzepte zur zielgruppengerechten Motivation potenzieller Anwender:nnen der Quantentechnologien
  • Einrichtung gezielter internationaler Austauschprogramme zwischen der Industrie und Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen, um den Transfer von Wissen und Anforderungen zu erleichtern (z. B. kollaborative Doktorandenprogramme, Sabbatical-Programme für den zeitlich befristeten Austausch von Beschäftigten aus der Industrie in die Forschung und vice versa)
  • Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher Wahlfachinhalte unter der Berücksichtigung der Bedarfe industrieller Anwender:innen

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern als beispielhaft zu verstehen.

Charakteristisch bei jedem dieser Formate sollte ein starker Anwendungsbezug sein.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Kooperation in Form eines international aufgestellten Verbundprojekts. Im Regelfall sollten dabei Zuwendungsempfänger aus Deutschland mit Partnern aus ein oder zwei weiteren Ländern zusammenarbeiten. Jeder Projektpartner muss dabei mindestens über Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro verfügen. Die internationalen Partner müssen die entsprechende Verfügbarkeit der Mittel plausibilisieren. Die Aufwendungen sollten sich dabei möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Länder verteilen.

Die Dauer eines Projekts beträgt im Regelfall drei Jahre.

Verfahren

Mit der Abwicklung wurde beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Quantensysteme –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kontakt:

Zusätzliche Informationen zu möglichen (Werte-)Partnerländern und dortigen Fördermöglichkeiten können beispielsweise über das Internationale Büro (http://internationales-buero.de) oder das EU Büro (http://www.eubuero.de) des BMBF erfragt werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch die Projektverantwortlichen beim Projektträger notwendig. Anschließend sind beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form via „easy-Online“ einzureichen.

Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Mai und der 15. November eines Jahres.

Die Vorlagefrist endet am 15. November 2026.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser:innen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Ausschreibung unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/05/2023-05-19-Bekanntmachung-Quantentechnologien.html 

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