Uni-Tübingen

Graduiertenkollegs – Information und Beratung

Antragsinitiativen für Graduiertenkollegs

Die Laufzeit eines GRKs beträgt maximal neun Jahre, aufgeteilt in zwei Antragsphasen von 5 + 4 Jahren.

Beantragt werden nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählte Module für Doktoranden- und Postdoc-Stellen, für Workshops, Vertretungen, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler etc.

Das Fördervolumen beträgt circa 500.000 – 600.000 Euro im Jahr.

Antragsverfahren und Fristen:

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine Antragsskizze mit einer maximal 15-seitigen Beschreibung des Vorhabens eingereicht werden. Nach einem Beratungsgespräch bei der DFG (Bonn) erfolgt die Vorentscheidung im DFG-Senat. Im Falle der Aufforderung zum Vollantrag folgt eine Begehung vor Ort und gegebenenfalls die Bewilligung.

Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die DFG-Senatssitzungen jeweils im Mai und November stattfinden und Skizzen frühzeitig vorab bei der DFG vorliegen müssen. Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung über den Vollantrag vergehen circa ein bis eineinhalb Jahre. Die Zeitplanung sollte daher mit der DFG-Geschäftsstelle abgestimmt werden.

Beratung:

Antragsinitiativen für Graduiertenkollegs werden dringend gebeten, sich frühzeitig mit den Ansprechpersonen in den jeweiligen Bereichen in Verbindung zu setzen:

Unterstützung zur Antragstellung:

Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Vollantrags kann eine intramurale Anschubfinanzierung beantragt werden. Weitere Informationen geben die Ansprechpersonen in der Forschungsförderung.

Beachten Sie auch die zentralen Textbausteine zur Unterstützung von Forschungsantragstellungen zu universitätsweiten Themen (Gleichstellung, Nachwuchsförderung etc).