Wenn Sie Ihren Aufenthalt an der Universität Tübingen verlängern möchten, muss dies
A) entweder per E-mail von
- der Verwaltung für Austauschstudierende Ihrer Heimatuniversität und
- dem/der academic advisor Ihres Fachbereichs der Universität Tübingen
bestätigt werden an das Incoming Team unter incoming@zv.uni-tuebingen.de. Oder wenn Ihre
B) Heimatuniversität ein Verlängerungsformular als Alternative bereitstellt, senden Sie es bitte unterschrieben
- von der Heimatuniversität
- dem*der academic advisor Ihres Fachbereichs der Universität Tübingen und
- Ihnen selbst sofern notwendig,
per E-mail an das Incoming Team unter incoming@zv.uni-tuebingen.de.
Bei Übersee- und Erasmus weltweit Studierenden muss zusätzlich der/die Koordinator*in des International Office Tübingen zustimmen.
Nachdem die notwendigen Bestätigungen vorliegen, verlängert das Incoming Team Ihren Aufenthalt innerhalb der gegebenen Fristen. Sie erhalten einen Verlängerungbescheid mit Informationen zur Rückmeldung für das folgende Semester.
Fristen und Informationen zur Verlängerung des Wohnheimplatzes
Verlängerungen für das Sommersemester
- Bearbeitung ab Dezember
- 31.12.: Deadline für vollständige Verlängerungsanträge mit einer guten Chance auf die Verlängerung Ihren Wohnheimplatzes (d.h. alle Bestätigungen müssen bis 31.12. beim Incoming Team per E-mail eingegangen sein; die finale Entscheidung erfolgt Mitte Januar nach Ende der Weihnachtspause)
- 01.02.: finale Deadline für vollständige Verlängerungsanträge (Wohnheimsplatz: geringe Chancen)
- Verlängerungen für das 3. Semester (selten möglich bei Studierenden aus Übersee): sehr geringe Chancen auf Verlängerung des Wohnheimplatzes
Verlängerungen für das Wintersemester
- Bearbeitung ab Juni
- 30.06.: Deadline für vollständige Verlängerungsanträge mit einer guten Chance auf die Verlängerung Ihren Wohnheimplatzes (d.h. alle Bestätigungen müssen bis 30.6. beim Incoming Team per E-mail eingegangen sein; die finale Entscheidung erfolgt Anfang Juli)
- 01.08.: finale Deadline für vollständige Verlängerungsanträge (Wohnheimsplatz: geringe Chancen)
- Verlängerungen für das 3. Semester (selten möglich bei Studierenden aus Übersee): sehr geringe Chancen auf Verlängerung des Wohnheimplatzes
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Falle einer Verlängerung an der Universität Tübingen rückmelden müssen, d.h., Sie müssen den Semesterbeitrag für das folgende Semester rechzeitig bezahlen. Bitte kontrollieren Sie das Postfach Ihres studentischen E-Mail-Accounts regelmäßig, so dass Sie Informationen zur Rückmeldung rechtzeitig erhalten.
Wenn Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, müssen Sie auch den Aufenthaltstitel verlängern, siehe nächster Punkt.