Exzellenzstrategie

Lab Visits in the USA

Finanzielle Unterstützung für Laborbesuche an der University of North Carolina in Chapel Hill und den Universitäten im Großraum Boston, um Doktoranden und Postdoktoranden beim Erlernen neuer Methoden und wissenschaftlicher Techniken zu unterstützen oder die Einleitung neuer Pilotstudien zu ermöglichen.

Dieses Format wird unterstützt von der Reinhard Frank Stiftung.

Förderfähige Zielhochschulen

University of North Carolina in Chapel Hill und die Universitäten im Großraum Boston

Zielgruppe

Doktoranden oder Postdocs der Universität Tübingen

Vorraussetzungen

  • Der Besuch dauert mindestens 4 Wochen
  • Der Antragsteller verfügt zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine Einladung des Labors oder Instituts, das besucht werden soll
  • Befürwortung des/r akademischen Betreuers/in an der Universität Tübingen
  • Der Antragsteller legt eine Begründung für den Laborbesuch vor, einschließlich Motivation, Projektbeschreibung und Zeitplan, siehe Antragstellung.

Auswahlkriterien

Projekte werden anhand folgender Kriterien bewertet:

KriteriumGewichtung
1. Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens, einschließlich fachlicher Eignung von aufnehmendem Labor und akademischem/r Betreuer/in sowie erwartbarer Mehrwert im Hinblick auf die wissenschaftliche Profilbildung bzw. Karriereentwicklung, insb. durch das Erlernen neuer Methoden und wissenschaftlicher Techniken40%
2. Klarheit der Ziele und Projektplanung 40%
3. Potenzial für eine langfristige Forschungskooperation zwischen dem aufnehmenden Labor/Betreuer/in und dem entsendenden Fachbereich/Lehrstuhl/Labor an der Universität Tübingen10%
4. Übereinstimmung mit den strategischen Forschungsschwerpunkten der Universität Tübingen (Forschungsschwerpunkte und Profibereiche)10%

Förderumfang

  • Reisekosten: max. 1500 Euro
  • Unterkunft/Lebenshaltungskosten: bis zu 2500 Euro/Monat (UNC Chapel Hill) und bis zu 3000 Euro/Monat (Boston)
  • Förderdauer: 4-12 Wochen

Es werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Es gelten die Grundsätze des Landesreisekostengesetztes und die internen Regelwerke der Universität Tübingen für Dienstreisen und Reisekosten. 

Ausschreibungsturnus

Zweimal im Jahr

Fristen

Ausnahme: Für die Ausschreibung 2026 gilt die Bewerbungsfrist 31. Mai. Die Maßnahmen sollen bis November 2026 umgesetzt werden.

  • 15. April für Maßnahmen, die zwischen September und Februar des Folgejahres umgesetzt werden sollen
  • 15. Oktober für Maßnahmen, die zwischen März und August des Folgejahres umgesetzt werden sollen.
     

Antragstellung

Bitte senden Sie folgende Unterlagen in einer PDF-Datei per E-mail an:
international.researchspam prevention@uni-tuebingen.de 

  • Zielsetzung, Motivation, Projektbeschreibung und Zeitplan für den Laborbesuch (max. 2 Seiten)
  • Einladung des Labors oder Instituts, das besucht werden soll
  • Formlose schriftliche Befürwortung des geplanten Laborbesuchs durch die/den akademische/n Betreuer/in an der Universität Tübingen   

Wenn Sie bei der Erstellung Ihres Antrages auf Förderung „Künstliche Intelligenz“ (KI) in Form generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung verwendet haben, dann legen Sie dies bitte in wissenschaftsadäquater Weise und unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Fachgebietes im Antrag offen. Die Nutzung von KI in der Antragsstellung wird weder vor- noch nachteilig ausgelegt. Die Antragsstellenden tragen Verantwortung für die durch KI generierten Inhalte. Weitere Informationen finden Sie unter https://wissenschaftliche-integritaet.de/verwendung-generativer-modelle/

Begutachtung

Die eingereichten Projektanträge werden zunächst auf Vollständigkeit sowie die Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Anträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität durch das Dekanat der Fakultät der antragstellenden Person begutachtet. Die Projekt- und Budgetplanung, das Potenzial für eine langfristige Forschungskooperation sowie die Übereinstimmung mit den Forschungsschwerpunkten der Universität werden von mindestens zwei Expert/innen des Dezernats für Forschung bewertet. Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der o. g. Auswahlkriterien sowie einer Notenskala. Auf Basis der zusammengeführten Bewertungen wird in Abstimmung mit der Leitung des Dezernats für Forschung eine Förderempfehlung erarbeitet. Die endgültige Förderentscheidung trifft das Rektorat.