Institut für Erziehungswissenschaft

Zusatzqualifikation "Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen" - Informationen für Einrichtungen und Träger

Die gesamte Zusatzqualifikation erstreckt sich über zwei Semester bzw. ein Jahr und beginnt immer im Oktober. Sie enthält insgesamt drei Module, wovon das dritte Modul eine Praxisphase (Hospitation) ist, die zwischen Januar und Mai in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, einer Schule oder einem Verein, der mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeitet, absolviert werden kann

Einen Überberblick über die drei Module der Zusatzqualifikation mit Schwerpunkt auf die Praxisphase im Sommersemester (Modul 3) finden Sie hier.

Informationen zur Hospitation der Studierenden

Umfang und Organisation der Hospitation

Die Praxisphase (Hospitation) unserer Studierenden umfasst insgesamt mindestens 120h, davon ca 80 Stunden in Präsenz in Ihrer Einrichtung. Die Hospitation soll im Tandem stattfinden und wir halten die Studierenden dazu an, regelmäßige Reflexionsphasen einzuplanen (z.B. wöchentlich als Tandem), wozu aber auch die beiden obligatorischen Beratungssitzungen mit einer der Leitungspersonen der Zusatzqualifikation gehören (ca zu Beginn und gegen Ende dern Hospitationszeit) sowie ein Vormittag Fall- und Fachberatung in einer Gruppensitzung, geleitet von einer Kinderschutzfachkraft.

Die Hospitation kann im Zeitraum zwischen Januar und Mai stattfinden. Hierbei sind verschiedene Varianten möglich:

  • als Block in Vollzeit (für die Studierenden meist in den Semesterferien möglich, das heißt: Februar bis April)
  • in Teilzeit 

Die genaue Organisation der Hospitation erfolgt in Absprache mit der jeweilgen Einrichtung.

Auftrag der Studierenden

Was tun die Studierenden in Ihrer Einrichtung, Ihrer Schule oder Ihrem Verein?

Die Praxisphase soll den Studierenden einen Einblick in strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten sowie die pädagogischen Interaktionen, d.h. den Alltag bei Ihnen erlauben. Sie sollten sich hierfür möglichst frei bewegen und mit Mitarbeitenden ins Gespräch kommen können. Gespräche, Beobachtungen und die Sichtung von Unterlagen zum Gewaltschutz dienen der Analye sowohl von Ressourcen als auch von Entwicklungsbedarfen und Risikobereichen. 

Mit der Leitungskraft und/oder einer*m Gewaltschutzbeauftragten (in Schulen z.B. der Schulsozialarbeit) führen die Studierenden ein Interview zu Elementen eines Schutzkonzepts, das aus dem IPSE-Manual stammt. Planen Sie hierfür bitte mindestens 30 min Zeit ein.
Zudem werden die Studierenden alle Mitarbeitenden bitten, online einen anonymen Fragebögen zum Thema Einrichtungsatmosphäre auszufüllen (Zeitaufwand ca 30 min), welcher ebenfalls dem IPSE-Manual entstammt.

Beobachtungen und Gespräche, Interview und Fragebogen werten die Studierenden im Anschluss an die Hospitation aus. Hierbei werden Sie in einer Forschungswerkstatt angeleitet und begleitet. Die Ergebnisse werden in Form Abschlussberichtes für Sie aufbereitet, welche der Einrichtungsleitung und nach vorheriger Absprache einer*m Gewaltschutzbeauftragten gegen Ende des Jahres zugeschickt wird. 

Der Abschlussbericht enthält: 

  1. Ein anonymisiertes Ergebnisprotokoll der Praxisphase (qualitative Analyse)
  2. Die Auswertung des Interviews mit einer Leitungskraft/ verantwortlichen Person sowie die anonymisierte Auswertung der Mitarbeiter:innenfragebögen (quantitative Analyse)
  3. Ein Resümee (inkl Empfehlungen)

Sie erhalten also eine Risiko- und Potenzialanalyse zu ihrer Einrichtung, Schule oder Ihrem Verein, die Sie als Anstoß nutzen können, ein Schutzkonzept entwickeln - oder, wenn Sie bereits ein (Gewalt)Schutzkonzept etabliert haben, zur Reflexion bestehendet Bausteine und ihrer Umsetzung. Die Berücksichtiung und/oder Umsetzung der im Bericht enthaltenen Empfehlungen und Hinweise wird in die Verantwortung der Einrichtung übergeben und von uns nicht kontrolliert. 

Datenschutz

Die gesamte Praxisphase sowie der Abschlussbericht unterliegen den Datenschutzbestimmungen gemäß § 203 StGB. 

Für uns bedeutet das konktet, dass die Leitung der Zusatzqualifikation sowie die Studierenden zu absoluter Verschwiegenheit über alle ihnen bekanntwerdenden Daten, Umstände und Vorgänge, die die Hospitationen im Rahmen der Zusatzqualifikation betreffen, verpflichtet sind. Der Abschlussbericht dient Ihrer Einrichtung zur internen Verwendung, alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergeben, und finden nicht in anderen Kontexten Wiederverwendung. Die Auswertungen und Abschlussberichte werden ausschließlich auf einem geschützten Server der Universität gesichert, Studierende löschen alle Daten nach Abschluss und Übergabe des Berichtes unwiderruflich. 
Die im Bericht zitierten Akteure werden anonymisiert. Empfehlungen an Ihre Einrichtung im Sinne primär-, sekundär- und/oder tertiärpräventiver Maßnahmen werden von uns als Leitung der Zusatzqualifikation auf Angemessenheit überprüft, ihre Umsetzung obliegt allein der jeweiligen Einrichtungsleitung. 

Transparenz

Sollten Sie sich dafür entscheiden, Studierende der Zusatzqualifikation als Hospitant*innen aufzunehmen, werden diese mit einer freiwilligen Vereinbarung an Sie herantreten, mittels welcher wir uns mit Ihnen auf ein gemeinsames Selbstverständnis in Bezug auf Gewaltschutz einigen möchten. Mit der Vereinbarung setzen wir auf größmögliche Transparenz: Seitens der Zusatzqualifikation legen darin neben unseren Bestimmungen zu Vertraulichkeit und Datenschutz auch unseren Kommunikations- bzw. Hinweisgebendenweg im Falle eines Verdachts auf Übergriffe oder Gewalt offen. Darüber hinaus teilen wir Ihnen unsere Beschwerdewege und Ansprechpersonen mit und werden Sie bitten, dies ebenfalls zu tun.

Können Sie sich vorstellen, dass Studierende der Zusatzqualifikation
in ihrer Einrichtung hospitieren?

Arbeiten Sie für einen Träger, Dachverband oder eine Behörde 
und könnten Hospitationsplätze vermitteln?

SCHREIBEN SIE UNS! 

(qualifikation.sexualisierte-gewalt@ife.uni-tuebingen.de)