Bewerbung um Studiengänge am IfE
Alle im folgenden aufgeführten erziehungswissenschaftlichen Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Deshalb findet nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein hochschulinternes Auswahlverfahren statt, nach dessen Abschluss Sie erfahren, ob Sie einen Studienplatz in dem von Ihnen gewünschten Studiengang erhalten.
Alle erziehungswissenschaftlichen Studiengänge beginnen jeweils nur zum Wintersemester.
Alle Bewerbungen gehen zunächst an das Studierendensekretariat der Universität Tübingen, Wilhelmstraße 11, 72074 Tübingen.
Unsere Studiengänge
Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/Erwachsenenbildung (Bachelor of Arts)
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende Mai
Ende der Bewerbungsfrist: 15.07. (24.00 Uhr).
Voraussetzungen
Um sich für den Bachelorstudiengang bewerben zu können, brauchen Sie die allgemeine Hochschulreife („Abitur“).
Sie können Ihre Abiturnote durch Berufsausbildungen, Praktika oder Preise mit erziehungswissenschaftlichem Bezug um bis zu 5 Zehntel verbessern (Bonusnotensystem).
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung eine entsprechende Bescheinigung bei.
Teilstudiengang Nebenfach Erziehungswissenschaft (Bachelor of Arts)
Informationen zum Teilstudiengang
Der Teilstudiengang Nebenfach Bachelor Erziehungswissenschaft ist nur in Kombination mit einem Hauptfach möglich!
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende Mai
Ende der Bewerbungsfrist: 15.07. (24.00 Uhr)
Voraussetzungen
Um sich für den Bachelorstudiengang bewerben zu können, brauchen Sie die allgemeine Hochschulreife („Abitur“).
Sie können Ihre Abiturnote durch Berufsausbildungen, Praktika oder Preise mit erziehungswissenschaftlichem Bezug um bis zu 5 Zehntel verbessern (Bonusnotensystem).
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung eine entsprechende Bescheinigung bei.
Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Bachelor of Education) – Berufliches Lehramt
Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Bachelor of Education) – Berufliches Lehramt
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende Mai
Ende der Bewerbungsfrist: 15.07. (24.00 Uhr)
Voraussetzungen
- die allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ("Abitur")
- ein sechswöchiges Praktikum in einem Kindergarten oder einer Tageseinrichtung für Kinder im Alter von 0-6 Jahren im Sinne des § 22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des § 3 des Kinderbetreuungsgesetzes wird dringend empfohlen
Sie können Ihre Abiturnote durch Berufsausbildungen oder Preise mit erziehungswissenschaftlichem Bezug um bis zu 5 Zehntel verbessern. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung eine entsprechende Bescheinigung bei.
Bitte beachten Sie: Praktika können bei diesem Studiengang nicht zur Verbesserung der Abiturnote gewertet werden.
Informationen zum Bonusnotensytem.
Erziehungswissenschaft als Fach einer Erweiterungsprüfung (Lehramt an Gymnasien)
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende Mai
Ende der Bewerbungsfrist: 15.07. (24.00 Uhr)
Voraussetzung
- die allgemeine Hochschulreife ("Abitur").
Derzeit sind nur Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester (GymPO) möglich.
Bildung und Erziehung: Kultur – Politik – Gesellschaft (Master of Arts)
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende April
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Juni
Voraussetzungen
- Abschluss in einem erziehungswissenschaftlichen Bachelor-Studiengang oder Abschluss in einem Nachbarfach
- Das Erststudium muss mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein.
Falls zum Bewerbungsstichtag noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, kann ersatzweise eine vorläufige Leistungsübersicht eingereicht werden. Aus dieser Leistungsübersicht muss der bis dahin erzielte Notendurchschnitt hervorgehen, sonst kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Auswahlgespräche
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie eventuell an einem Auswahlgespräch teilnehmen, da alle Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt sind.
Dazu werden Sie in jedem Fall gesondert eingeladen.
Die Auswahlgespräche finden Ende Juni bis Anfang Juli in Tübingen statt.
Schulforschung und Schulentwicklung (Master of Arts) in Vollzeit der Teilzeit möglich
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende April
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Juni
Voraussetzungen
- Abschluss in einem erziehungswissenschaftlichen Bachelor-Studiengang oder die Erste oder Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder der Abschluss in einem Nachbarfach
- Das Erststudium muss mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein.
Falls zum Bewerbungsstichtag noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, kann ersatzweise eine vorläufige Leistungsübersicht eingereicht werden. Aus dieser Leistungsübersicht muss der bis dahin erzielte Notendurchschnitt hervorgehen, sonst kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Auswahlgespräche
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie eventuell an einem Auswahlgespräch teilnehmen, da alle Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt sind.
Dazu werden Sie in jedem Fall gesondert eingeladen.
Die Auswahlgespräche finden Ende Juni bis Anfang Juli in Tübingen statt.
Forschung und Entwicklung in der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit (Master of Arts)
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende April
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Juni
Voraussetzungen
- Abschluss in einem erziehungswissenschaftlichen Bachelor-Studiengang oder Abschluss in einem Nachbarfach
- Das Erststudium muss mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein.
Falls zum Bewerbungsstichtag noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, kann ersatzweise eine vorläufige Leistungsübersicht eingereicht werden. Aus dieser Leistungsübersicht muss der bis dahin erzielte Notendurchschnitt hervorgehen, sonst kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Auswahlgespräche
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie eventuell an einem Auswahlgespräch teilnehmen, da alle Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt sind.
Dazu werden Sie in jedem Fall gesondert eingeladen.
Die Auswahlgespräche finden Ende Juni bis Anfang Juli in Tübingen statt.
Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Master of Arts)
Beginn des Bewerbungsverfahrens: Ende April
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Juni
Voraussetzungen
- Abschluss in einem erziehungswissenschaftlichen BA-Studiengang oder Abschluss in einem Nachbarfach
- Das Erststudium muss mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen sein.
Falls zum Bewerbungsstichtag noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, kann ersatzweise eine vorläufige Leistungsübersicht eingereicht werden. Aus dieser Leistungsübersicht muss der bis dahin erzielte Notendurchschnitt hervorgehen, sonst kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Auswahlgespräche
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, müssen Sie eventuell an einem Auswahlgespräch teilnehmen, da alle Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt sind.
Dazu werden Sie in jedem Fall gesondert eingeladen.
Die Auswahlgespräche finden Ende Juni bis Anfang Juli in Tübingen statt.