Um sich zu immatrikulieren, müssen Sie nachfolgende Unterlagen per Post dem Studierendensekretariat einreichen (vgl.: https://uni-tuebingen.de/de/82931). Bitte schließen Sie die Immatrikulation zügig ab, da es sonst sein könnte, dass Sie wichtige Informationen zum Studienbeginn verpassen bzw. zu spät erhalten. Beachten Sie bitte auch, dass das Studierendensekretariat bei den einzureichenden Dokumenten keine Ausnahmen machen kann.
- unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (Hinweis: In der Erklärung trifft die Passage zu „keinem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis“ nicht auf unseren Weiterbildungsmaster zu und kann durchgestrichen werden.)
- aktuelles Passbild
- einfache, unbeglaubigte Kopie des Personalausweises
- amtliche beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des grundständigen Studiengangs (Bachelor und Masterzeugnis bzw. Zeugnis erstes Staatsexamen oder Diplomzeugnis). (Hinweis: Eine mögliche Vorbehaltsklausel bezüglich des Nachreichens des Bachelorzeugnisses trifft in Ihrem Fall nicht zu.)
- Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Einschreibung an Hochschulen. Privatversicherte benötigen einen Befreiungsbescheid, also eine Bestätigung, dass Sie nicht versicherungspflichtig bzw. nicht gesetzlich versichert sind. Diese Bescheinigung für die Hochschule stellt Ihnen Ihre bzw. bei Privatversicherten eine beliebige gesetzliche Krankenkasse aus (z. B. AOK, BARMER, Techniker-Krankenkasse)). Die Daten werden von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch direkt an die Universität Tübingen gesandt. Weitere Informationen finden Sie auf https://uni-tuebingen.de/de/955 )
Die Überweisung der Studiengebühren (600€) und des Semesterbeitrags (derzeit 158,30€) ist Voraussetzung für den Abschluss der Immatrikulation.