Hector Research Institute of Education Sciences and Psychology

Antworten auf häufige Fragen

M.A. Schulmanagement und Leadership (Master Weiterbildung)

Das Bewerbungsverfahren

Wie kann ich mit einem Staatsexamen als Abschluss die erforderlichen ECTS und ein Transcript of Records nachweisen?

Die erforderlichen 240 ECTS gelten für einen Bachelor und Master of Education. Dies entspricht einem Diplom oder dem ersten Staatsexamen im Lehramtsstudium (hier müssen keine ECTS umgerechnet oder nachgeholt werden; ein Transcript of Records wird nicht benötigt).

Welche Note beim Lehramtsstudium zählt als Abschlussnote des Studiums?

Beim Lehramtsstudium zählt das erste Staatsexamen (universitärer Abschluss). Zur Zulassung ist eine Note von 2,5 oder besser erforderlich. Eine Verrechnung mit der Note des zweiten Stattsexamens (Durchschnittsnote) ist nicht zulässig. Bei einem Bachelor/Master-Studium zählt die Note des Masters.

Welche Englisch-Kenntnisse muss ich mitbringen bzw. nachweisen?

Die Studien- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Für einzelne Veranstaltungen gilt, dass diese ggf. (nach Ermessen des jeweiligen Dozenten) in englischer Sprache abgehalten werden können (insb. Modul 6, ebenso Studienreise). Zudem ist die Lektüre- und Quellensprache oftmals Englisch.

Deshalb werden englische Sprachkenntnisse auf B2 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Ein Nachweis von Englischkenntnissen ist jedoch nicht erforderlich. Wir bitten Sie, Ihre Englischkenntnisse in einer Selbsteinschätzung abzugleichen (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/ und https://uni-tuebingen.de/de/32147 §4a Sprachvoraussetzungen (3) 2.).

Zählt das Referendariat bereits zu der geforderten mindestens einjährigen Berufserfahrung?

Nein.

Wird auch eine Berufserfahrung in Teilzeit anerkannt?

Ja. Bei einer Teilzeitarbeit von weniger als 80% müssen Sie mind. 2 Jahre an Berufserfahrung nachweisen.

Wie kann ich meine Berufserfahrung nachweisen?

z.B. mit der Urkunde zur Verbeamtung (auf Lebenszeit), der Ernennungsurkunde zur/m StR (nach mind. einjähriger Tätigkeit)/OStR/StD/OStD/(Kon-)Rektor*in, Dienstliche Beurteilung, Dienstvertrag, Schreiben der Schule oder des Regierungspräsidiums (Bitte achten Sie darauf, dass die Dauer oder der Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit ersichtlich ist).

Wo finde ich den Master „Schulmanagement und Leadership“ im Bewerbungsportal ALMA?

Der Studiengang ist nicht unter „Master“ gelistet, sondern unter „Weiterbildungsstudiengang“.

Wo kann ich bei der Online-Bewerbung meinen Lebenslauf einreichen?

Hier gibt es leider kein separates Feld zum Hochladen. Fügen Sie ihn einfach in einem anderen Feld (z.B. Berufserfahrung) mit ein. (Anmerkung: Ein Lebenslauf ist kein Ersatz für den Nachweis der Berufserfahrung!)

Wie ist der Ablauf der Bewerbung?

Nachdem Sie sich online beworben haben, wird Ihre Bewerbung auf die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen geprüft und ggf. im Prüfungsausschuss besprochen. In der Regel erhalten Sie binnen 14 Tagen von der Studierendenabteilung über das ALMA Portal einen Ablehnungs- oder Zulassungsbescheid. Wenn Sie zugelassen wurden, können Sie online die Immatrikulation beantragen.

Wie ist der Immatrikulationsprozess und welche Unterlagen benötige ich?

Um sich zu immatrikulieren, müssen Sie nachfolgende Unterlagen per Post dem Studierendensekretariat einreichen (vgl.: https://uni-tuebingen.de/de/82931). Bitte schließen Sie die Immatrikulation zügig ab, da es sonst sein könnte, dass Sie wichtige Informationen zum Studienbeginn verpassen bzw. zu spät erhalten. Beachten Sie bitte auch, dass das Studierendensekretariat bei den einzureichenden Dokumenten keine Ausnahmen machen kann.

  • unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (Hinweis: In der Erklärung trifft die Passage zu „keinem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis“ nicht auf unseren Weiterbildungsmaster zu und kann durchgestrichen werden.)
  • aktuelles Passbild
  • einfache, unbeglaubigte Kopie des Personalausweises
  • amtliche beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des grundständigen Studiengangs (Bachelor und Masterzeugnis bzw. Zeugnis erstes Staatsexamen oder Diplomzeugnis). (Hinweis: Eine mögliche Vorbehaltsklausel bezüglich des Nachreichens des Bachelorzeugnisses trifft in Ihrem Fall nicht zu.)
  • Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Einschreibung an Hochschulen. Privatversicherte benötigen einen Befreiungsbescheid, also eine Bestätigung, dass Sie nicht versicherungspflichtig bzw. nicht gesetzlich versichert sind. Diese Bescheinigung für die Hochschule stellt Ihnen Ihre bzw. bei Privatversicherten eine beliebige gesetzliche Krankenkasse aus (z. B. AOK, BARMER, Techniker-Krankenkasse)). Die Daten werden von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch direkt an die Universität Tübingen gesandt. Weitere Informationen finden Sie auf https://uni-tuebingen.de/de/955 )

Die Überweisung der Studiengebühren (600€) und des Semesterbeitrags (derzeit 158,30€) ist Voraussetzung für den Abschluss der Immatrikulation.

Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst, kann ich noch nachtäglich zugelassen werden?

Leider ist dies nicht möglich, da alle Bewerbungen über das ALMA-Portal registriert werden müssen und dieses nach Bewerbungsschluss geschlossen wird. Gerne können Sie sich im nächsten Jahr für den Studiengang bewerben.

Rund um die Bewerbung 

Kann ich mich als Schul-Quereinsteiger*in für den Studiengang bewerben, auch wenn ich nicht auf Lehramt studiert habe?

Grundsätzlich ja, wenn Sie alle anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben. Ein Prüfungsausschuss wird Ihre Bewerbung dann auf die inhaltliche Passung zum Studiengang prüfen.

Kann ich mich auch als Lehrer*in oder Rektor*in einer Schule für Gesundheitsfachberufe für den Studiengang bewerben?

Dies ist nur mit einem abgeschlossenen Studium mit 240 ECTS möglich.  Eine (berufsbegleitende) pädagogische Weiterbildung ist nicht ausreichend.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich nicht in BaWü oder sogar nicht Deutschland arbeite?

Dies ist möglich und auch erwünscht. Die Inhalte des Studiengangs sind nicht auf ein Bundesland spezifiziert. Sie sind aber durchaus recht stark auf das deutsche Schulsystem bezogen. Bitte beachten Sie aber, dass jedes Modul mit einem Präsenzwochenende (i.d.R. in Heilbronn) beginnt.

Benötige ich die Zustimmung/Genehmigung der Schulleitung für die Teilnahme am Studiengang?

Sie benötigen keine offizielle Genehmigung. Es handelt sich um eine Weiterbildung im privaten Bereich. Allerdings ist eine Unterstützung durch Ihre Vorgesetzten/Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin sehr hilfreich, so dass Sie beispielsweise auch an den Veranstaltungsterminen (Freitagnachmittag sowie Dienstagabend) von der Unterrichtspflicht befreit werden bzw. Bildungsurlaub beantragen können. Beachten Sie hierzu auch das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

Muss ich das Studium als "Nebentätigkeit" genehmigen lassen?

Nein, das Studium ist eine Weiterbildung, keine Nebentätigkeit.

Qualifiziert mich der Masterabschluss für eine offizielle leitende Funktionsstelle?

Grundsätzlich nicht. Unser Studienabschluss ist ein offizieller Masterabschluss. Die Schulbehörden definieren selbst, welche Voraussetzungen sie für eine Beförderung oder Ernennung zur Schulleitung verlangen.

Kann ich als Lehrkraft in BaWü Anrechnungsstunden erhalten, wenn ich dieses Studium absolviere?

Nein, dies ist nicht möglich, da es sich bei der Teilnahme am Studiengang um eine Weiterbildung aus persönlichem Interesse handelt.

Finanzielles

Fallen für den Studiengang die sogenannten Zweitstudiengebühren an?

Nein, da es sich bei dem Weiterbildungsmaster um keinen konsekutiven Masterstudiengang handelt. Es müssen lediglich der Semesterbeitrag der Universität Tübingen (siehe https://uni-tuebingen.de/de/98038) und die Gebühren für den Studiengang (600,00€ pro Semester) bezahlt werden.

Fallen auch Studiengebühren an, wenn ich länger als 4 Semester studiere, weil ich z.B. ein Modul nachholen muss oder verschoben habe?

Ja, die Studiengebühren fallen auch für jedes über die 4 Semester Regelstudienzeit hinausgehende Semester an.

Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?

Die Studiengebühren können i.d.R. als Ausbildungs- bzw. Fortbildungsgebühren von der Steuer abgesetzt werden. Einen Nachweis der Studiengebühren erhalten Studierende über das ALMA-Portal der Universität Tübingen.

Kann ich finanzielle Unterstützung erhalten?

Das Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung der Universität Tübingen vergibt für den Masterstudiengang „Schulmanagement und Leadership“ vier Stipendien an immatrikulierte Studierende. Das Stipendium umfasst die Rückerstattung der Studiengebühren in Höhe von insgesamt 2400€ (600€ pro Semester). Bei der Vergabe bevorzugt werden Lehrkräfte von LEAD-Partnerschulen, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen. Die Beantragung der Stipendien erfolgt formlos per E-Mail an schulmanagementspam prevention@hib.uni-tuebingen.de und ist bis 15. August möglich. Im Antrag sollten außer den persönlichen Angaben auch der Name der Schule, an der Sie tätig sind, Ihre Dienstbezeichnung sowie etwaige persönliche Umstände, die bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden könnten, angegeben werden.

Studienorganisation

Können Module aus einem anderen Weiterbildungsstudiengang angerechnet werden?

Dies ist prinzipiell möglich. Es ist dabei allerdings keine Reduktion der Studiengebühren möglich. Die Anrechenbarkeit muss im Einzelfall geprüft und genehmigt werden. Kriterien für die Anerkennung externer Studienleistungen sind insbesondere: Zuordenbarkeit externer Studienleistung (z.B. Modul, Vorlesung, Seminar) zu einem Modul des Studiengangs, Gleichwertigkeit der Anzahl an ECTS, mind. 70% Übereinstimmung der Inhalte.

Wie groß ist der wöchentliche Arbeitsaufwand, der durch das Studium auf mich zukommt?

Die Forschung zeigt, dass ein- und dieselbe Aufgabe von unterschiedlichen Personen ganz unterschiedlich schnell bearbeitet wird. Von daher ist es uns auch nicht möglich, eine genaue Zahl von Stunden zu nennen, mit der Sie zu rechnen haben. Die Erfahrungen der Studierenden zeigen, dass die große Mehrheit der Studierenden den Arbeitsaufwand gut bewältigt hat. Gleichwohl gilt: Bitte prüfen Sie, ob Ihre derzeitige Arbeits- und Lebenssituation es erlaubt, ein Studium ernsthaft und mit großem Einsatz zu betreiben.

Was passiert, wenn ich an einzelnen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann?

Für verpasste Veranstaltungen können Sie eine Nachholleistung erbringen. Diese besteht, je nach Umfang der Fehlzeiten, aus einem Protokoll der verpassten Veranstaltung oder einer Ausarbeitung der behandelten Themen und ggf. einem Kolloquium.

Kann ich ein Modul „schieben“?

Dies ist theoretisch möglich, aber nicht ratsam, da sich dadurch das Studium um zwei Semester verlängert. Es wird geraten jedes Modul zum vorhergesehenen Zeitpunkt zu absolvieren und dafür ggf. die Möglichkeiten der Nachholleistungen zu nutzen, um das Modul abzuschließen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Regelungen bzgl. der Studiengebühren (siehe oben).

Kann ich das Studium „strecken“, also z.B. jedes Semester nur ein Modul belegen?

Dies ist theoretisch möglich, aber nicht sinnvoll, da dadurch die Reihenfolge der Module durcheinandergerät und die Organisation des Studiums erschwert wird. Bitte beachten Sie hierbei auch die Regelungen bzgl. der Studiengebühren (siehe oben).

Ist eine Teilnahme an einzelnen Modulen (ohne Zertifizierung) möglich?

Nein.

Wie wird das Praktikum ablaufen?

Erste Informationen und Rahmenbedingungen erhalten Sie aus dem Modulhandbuch. Detaillierte Informationen erhalten Sie im Studium. Bei der Ausrichtung des Praktikums ermöglichen wir Ihnen große Flexibilität, so dass Sie ein für Sie möglichst interessantes und lehrreiches Praktikum gestalten können. Der Zeitpunkt für das Praktikum kann frei gewählt werden.

Muss ich ein Praktikum absolvieren, wenn ich bereits in der Schulleitung oder als Lehrkraft in Vollzeit tätig bin?

Eine Anerkennung bisheriger beruflicher Tätigkeiten als Praktikum ist nicht vorgesehen. Das ausdrückliche Ziel des Praktikums ist es, dass die Studierenden in einen anderen/für Sie neuen Bereich von Führungstätigkeiten hineinschauen und dort Erfahrungen sammeln.