Tübingen School of Education (TüSE)

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20.01.2025

Entfall der Zweitstudiengebühren im Lehramtsstudium

Ab Sommersemester 2025 entfallen die Zweitstudiengebühren für Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg

Ende vergangenen Jahres hat das Land Baden-Württemberg das Landeshochschulgebührengesetz dahingehend verändert, dass keine Zweitstudiengebühren zu entrichten sind, wenn ein Lehramtsstudium als Zweitstudium begonnen wird (§ 8 [1] LHGebG). Dies gilt auch für Studierende, die bereits ein Lehramtsstudium als Zweitstudium durchführen, wie eine Rückfrage beim Ministerium ergeben hat.

Die Umsetzung erfolgt ab dem Sommersemester 2025. Das heißt also, dass ab jetzt für die Rückmeldung nur noch der 'normale' Semesterbeitrag überwiesen werden muss, wenn ein Lehramtsstudium als Zweitstudium absolviert wird.
Auf der Website des Studierendensekretariats können diese Informationen nachgelesen werden.

Diese Regelungen beziehen sich auf das Land Baden-Württemberg und sind damit nicht ohne Weiteres auf andere Bundesländer übertragbar.

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