Der große Hörsaal 9 war sehr gut besucht, als am 8.5.2017 der Vortragsabend im Rahmen des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises zum Thema „Flüchtlingskriminalität – Fakten und Mythen“ stattfand. Eingeleitet wurde die Veranstaltung durch Herrn Professor Dr. Jörg Kinzig mit einem Hinweis auf die neuen Zahlen zur Flüchtlingskriminalität aus der kürzlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Herr Dr. Christan Walburg von der Universität Münster, ausgewiesener Kenner in Fragen Migration und Kriminalität, beleuchtete das Thema aus kriminologischer Perspektive. Seine Ergebnisse stütze er auf eine Vielzahl anschaulicher Diagramme. Walburg wies in seinem Vortrag dezidiert darauf hin, dass terminologisch und bei der kriminalstatistischen Erfassung genau zwischen Asylbewerbern, Geduldeten, Illegalen und anderen Gruppen differenziert werden müsse.
Exemplarisch sollen hier zwei Probleme nachgezeichnet werden, auf die Walburg besonders einging:
Zunächst würden gerade anerkannte Flüchtlinge bisher statistisch nicht hinreichend erfasst. So seien der bundesweiten PKS bisher keine Daten speziell zu dieser Gruppe zu entnehmen, was Walburg kritisch hervorhob. Teilweise lägen jedoch bereits Zahlen aus den Kriminalstatistiken einzelner Bundesländer vor. Diese deuteten bislang darauf hin, dass anerkannte Flüchtlinge eher selten tatverdächtig seien.
Ein zweites zentrales Problem sieht Walburg in den Tatverdächtigenbelastungszahlen. Mangels vorhandener Bezugsgröße und aufgrund von Verzerrungsfaktoren wie Alter und Geschlecht sei es schwierig bis unmöglich, genaue Aussagen zum Umfang und zur Schwere der sogenannten Flüchtlingskriminalität zu treffen.
Walburg schloss seinen Vortrag mit einem Lob an die deutsche Flüchtlingspolitik. Diese habe sich positiv entwickelt. Während Asylbewerber früher eher separiert worden seien, habe ein Wandel hin zu mehr Integration stattgefunden.
Einen schönen Kontrast bildete der Vortrag des stellvertretenden Bundesvorsitzenden des Bund deutscher Kriminalbeamter und Autor des Buches „Soko Asyl“, Herrn Ulf Küch, der mit 40 Jahren Diensterfahrung das Thema als „Praktiker, der auf Probleme stößt“ anging. Eine Vielzahl von Bildern vermittelte dem Zuhörer sehr anschaulich die Probleme, mit denen sich insbesondere die Kriminalpolizei Braunschweig, die Küch seit einigen Jahren leitet, seit dem Jahr 2015 konfrontiert sieht. Laut Küch habe man durch eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze die Lage in Braunschweig gut in den Griff bekommen. Statt schärfere Gesetze zu fordern, sei eine konsequente Anwendung derselben erforderlich. Kriminelles „Handeln muss Konsequenzen haben“ – ein Motto, auf das Küch im Laufe des Vortrags mehrfach verwies; beispielsweise als er berichtete, dass in Braunschweig das Instrument der Hauptverhandlungshaft nach § 127b StPO vermehrt angewendet werde und sich dies „herumgesprochen“ habe.
Küch beendete den Vortrag mit einer Zielvorgabe: Die Polizei müsse versuchen, dazu beizutragen, dass die Gesellschaft nicht nur sicherer wird, sondern auch bereit sein, genau zwischen verschiedenen Personengruppen zu differenzieren.
Dies lässt sich auch als gemeinsames Fazit der Vorträge ziehen: Eine differenzierte Betrachtung eines so sensiblen Themas ist in jedem Fall erforderlich.