Im gut besuchten Hörsaal 9 der Neuen Aula fand am 23.1.2017 die zweite Veranstaltung des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises in diesem Wintersemester statt. Gegenstand des von Herrn Professor Dr. Jörg Kinzig moderierten Abends war die Neuorganisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg zu Beginn des Jahres 2017.
Die Referenten, Herr RiAG Matthias Buchen und Herr RiLG Dr. Joachim Müller, beide seit Ende 2015 in der Projektgruppe des Justizministeriums Baden-Württemberg zur Neuorganisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe tätig, stellten zunächst in einem Rückblick deren bisherige rechtliche und organisatorische Entwicklung in Baden-Württemberg dar. Bekanntlich hatte sich das Land Baden-Württemberg zum 01.01.2007 für eine Privatisierung dieser Institutionen entschieden und dazu die NEUSTART gGmbH nach einem vorangegangenen erfolgreichen zweijährigen Pilotprojekt mit der Durchführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs betraut.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2014, nach dem verbeamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer nicht den Weisungen privater Träger unterliegen dürfen, habe sich das Land Baden-Württemberg trotz guter Evaluationsergebnisse der Tätigkeit von Neustart gezwungen gesehen, für die Zukunft eine rechtssichere und mitarbeiterfreundliche Lösung zu finden: So entschied die Landesregierung im Juni 2015 die Bewährungs- und Gerichtshilfe wieder auf das Land zurückzuübertragen, sie als Anstalt des öffentlichen Rechts auszugestalten und somit als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung zu integrieren. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe bleibt somit rechtlich selbstständig, unterliegt aber der staatlichen Aufsicht durch das Justizministerium. Die Referenten berichteten in diesem Zusammenhang von den praktischen Schwierigkeiten des Umwandlungsprozesses und erläuterten inhaltliche Schwerpunkte.
Den Vorträgen schloss sich eine rege Diskussion mit dem Publikum an. Erörtert wurden u.a. Fragen des Täter-Opfer-Ausgleichs, des Datenaustauschs zwischen den Behörden und der Fortsetzung bereits bestehender Kooperationen.