Am 18.06.2015 referierte Jun.-Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Institut für Kriminologie in Tübingen) im Rahmen des Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises vor etwa 70 Zuhörern über das aktuell viel diskutierte Thema Wohnungseinbruchdiebstahl. Nach einem Überblick zu kriminalstatistischen Befunden über die Entwicklung beim Wohnungseinbruch in den vergangenen zwanzig Jahren ging Bartsch auf Erkenntnisse aus einer Studie ein, die das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen derzeit zu diesem Delikt durchführt. An diesem Forschungsprojekt, das sich aus einer Aktenanalyse, einer Opferbefragung sowie Experteninterviews mit Polizei- und Justizpraktikern zusammensetzt, war der Referent zunächst als Projektleiter und – seit seinem Wechsel nach Tübingen – als Mitarbeiter beteiligt.
Im Mittelpunkt des Vortrags standen die teils gravierenden Folgen, die sich aus einem Wohnungseinbruch für die Opfer ergeben, und der Befund, dass von 100 polizeilich registrierten Wohnungseinbrüchen lediglich zwei bis drei Fälle zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen.
Dem Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an.