Förderberechtigung
Fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Hochschullehrende), die an Hochschulen in der Ukraine tätig bzw. eingeschrieben sind unabhängig davon, in welchem Land sie sich derzeit aufhalten.
Fachbereiche
alle Disziplinen
Förderumfang
934 EUR für Graduierte (Masterstudierende), 1.300 EUR für Promovierende, 2.000 EUR für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, 2.150 EUR für promovierte erfahrene Forschende und Hochschullehrende, 2.300 EUR für Professorinnen und Professoren
Fristen
Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen. Förderbeginn ab März 2024 möglich.
Antragstellung
online über das DAAD-Portal
DAAD-Portal