Die Fakultät hat in den vergangenen Jahren intensiv an einem Präventions- und Schutzkonzept gearbeitet. Dieses Konzept hatte der Fakultätsrat am 17. Januar 2024 beschlossen.
Aufgrund eines Formfehlers wurde dieses Präventions- und Schutzkonzept allerdings im Herbst 2024 bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Aus diesem Grund können wir den Text derzeit nicht mehr zur Verfügung stellen. Sollten Sie Interesse an unseren Erfahrungen haben, können Sie sich gerne an ein Mitglied des Dekanats wenden.
Mittlerweile hat auch die Universität Tübingen eine Rektoratsrichtlinie Diskriminierung, sexualisierte Belästigung und Gewalt sowie Machtmissbrauch vom 23. Juli 2025 in Kraft gesetzt, die Sie hier finden können und auf die verwiesen sei: https://uni-tuebingen.de/universitaet/profil/werte-und-visionen/antidiskriminierungsrichtlinie/.