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07.09.2026

Anmeldung zum Hebraicum

Anmeldung zum Hebraicum am 7. September (Frist: 17.08.)

Die schriftliche Prüfung für das Hebraicum findet statt am

Montag, 7. September 2026,
14.00–17.00 Uhr, in Seminarraum 315
Liebermeisterstr. 18, 72076 Tübingen.

In den Räumen, in denen die Hebraicums-Klausuren geschrieben werden, darf außer einem Hebräisch-Deutschen Wörterbuch nichts mitgebracht werden. Papier wird gestellt.

Die mündlichen Prüfungen finden ab Mittwoch, 9. September 2026, in Seminarraum 315, Liebermeisterstr. 18, 72076 Tübingen statt. Der genaue Termin der mündlichen Prüfung wird unmittelbar nach dem Ende der Klausur durch den aufsichtführenden Dozenten bekannt gegeben.

Die Anmeldung für das Hebraicum muss schriftlich bis spätestens

Montag, 17. August 2026, 12.00 Uhr

im Dekanat der Evangelisch-Theologischen Fakultät, Liebermeisterstraße 12, 72076 Tübingen, erfolgen. Die Anmeldung kann auf dem Postweg oder per E-Mail (ev.theologie@uni-tuebingen.de; Betreff: „Hebraicum Anmeldung SS 2026“ o.ä. vorgenommen werden.

Eventuelle Abmeldungen müssen bis spätestens Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, dem Dekanat vorliegen. Nach diesem Termin kann ein Rücktritt von der Prüfung nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen. Wer zur Klausur oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint und sein Fernbleiben nicht durch ein ärztliches Attest begründet, hat das Hebraicum nicht bestanden.

Zur Anmeldung sind notwendig:

1. Ein Antrag an die Fakultät auf Zulassung zum Hebraicum. Etwaige Wiederholung bitte mit Datum des schon unternommenen Prüfungsversuchs angeben. Das Antragsformular kann auf der Homepage im Downloadbereich der Sprachkurse der Evangelisch-Theologischen Fakultät heruntergeladen werden.

2. Wenn die Vorbereitung nicht durch den Hebräischkurs der Fakultät erfolgte, ist vor der Anmeldung die Zulassung mit dem Dozenten, Herrn PD Dr. Harald Samuel (harald.samuelspam prevention@uni-tuebingen.de) zu klären.

3. Alle Unterlagen können im Scanformat bei der Anmeldung angehängt werden.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen oder zu spät eingereichte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Prof. Dr. Birgit Weyel, Dekanin