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30.06.2021

Arbeiten von zu Hause weiter möglich

Rundmail des Rektors und des Personalrats

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 30. Juni endet die von der Bundesregierung verfügte Pflicht zum Arbeiten im Homeoffice. Da der Bundestag aber kürzlich festgestellt hat, dass in Deutschland bis Ende September 2021 mit einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu rechnen ist, bleibt das Arbeiten von zu Hause aus an der Universität Tübingen weiterhin möglich. Auch mit Blick auf die aktuell geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes ist die Universität als Arbeitgeberin aufgefordert, die Zahl der Kontakte unter ihren Beschäftigten möglichst gering zu halten. So sollen bis auf Weiteres Arbeitsräume nur dann durch mehrere Beschäftigte genutzt werden, wenn es aus betrieblichen Gründen unerlässlich ist.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass alle Beschäftigten bis zum 30. September 2021 weiterhin die Möglichkeit haben, aus Gründen der Corona-Pandemie fallweise Arbeit von zu Hause zu beantragen. Entsprechende Anträge sind den jeweiligen Vorgesetzen vorzulegen und an die Personalabteilung weiterzuleiten. Die Anträge gelten für jeweils bis zu vier Wochen und können anschließend verlängert werden. Für das „Fallweise Arbeiten von zu Hause“ gelten wie bisher auch diejenigen Gründe, die im „Anhang zur Dienstvereinbarung Telearbeit - Fallweise Arbeit von zu Hause“ festgelegt sind:

  • Allgemeiner Infektionsschutz
  • Arbeitsfähige Personen, die aufgrund eines Corona-Verdachts bei sich selbst oder bei einer Person im eigenen Haushalt die Universität nicht betreten dürfen (bis zu einer Attestierung durch einen Arzt oder eine Ärztin)

Unabhängig davon kann „Fallweise Arbeit von zu Hause“ weiterhin jederzeit beantragt werden bei:

  • Familiären Not- und Krisensituationen
  • Umbaumaßnahmen an der Universität, die das Arbeiten am Arbeitsplatz erschweren
  • Extreme Temperaturen in den Arbeitsräumen

Die Anträge für „Fallweises Arbeiten von zu Hause“ finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage der Personalabteilung (Achtung Intranet: bitte vorher einloggen).

Die Universität Tübingen sieht auch dank der universitären Impfkampagne optimistisch in die Zukunft. Zum kommenden Wintersemester scheint eine Rückkehr in den Präsenzmodus zumindest teilweise möglich. Aus zahllosen Rückmeldungen von Studierenden wissen wir, dass die Verlagerung fast aller Lehrveranstaltungen und universitären Dienstleistungen ins Digitale inzwischen eine Vielzahl negativer Begleiterscheinungen auslöst. Der universitäre Betrieb mit Begegnungen und fachlichem Austausch von Angesicht zu Angesicht wird von den Studierenden schmerzlich vermisst.

Universitätsleitung und Personalrat hoffen, dass die Rückkehr in den Regelbetrieb perspektivisch in nicht allzu ferner Zukunft möglich wird und die persönlichen Begegnungen am Arbeitsplatz erneut stattfinden können. Dies gilt selbstverständlich immer unter der Maßgabe, dass das Pandemiegeschehen eine Rückkehr in das Arbeiten, Lehren und Studieren vor Ort zulässt.

Ein weiterhin erfolgreiches Sommersemester wünschen

Professor Dr. Bernd Engler (Rektor) und Margrit Paal (Personalratsvorsitzende)