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06.12.2021

Covid-Teststationen in Campusnähe

Rundmail an alle Beschäftigten (ohne Medizin)

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie wissen, gilt seit dem 24. November 2021 die 3G-Regel für alle an der Universität tätigen Personen. Das bedeutet, dass alle Personen, die nicht vollständig geimpft und nicht genesen sind, mit einem tagesaktuellen Test nachweisen müssen, dass sie nicht mit Covid-19 infiziert sind. Für die entsprechenden Tests stellt die Universität als Arbeitgeberin auch in Zukunft pro Person und pro Woche zwei Antigen-Schnelltests zur Verfügung.

Beschäftigte können auch anerkannte Testeinrichtungen nutzen, die so genannte Bürgertests anbieten. Dazu zählen u.a. Apotheken sowie öffentliche Teststationen des DRK Tübingen. Zudem betreibt die Firma CeGaT seit dem 6. Dezember zwei Teststationen in der Nähe der Universität. Eine der Stationen befindet sich im Clubhaus, die zweite im Foyer der Mensa Morgenstelle. Beschäftigte können die beiden genannten Teststationen in ihrer Arbeitszeit nutzen.

Weitere Informationen zu Ort und Öffnungszeiten der CeGaT-Teststationen finden Sie hier: https://www.cegat.de/diagnostik/corona-diagnostik/corona-schnelltest/

Weitere Informationen zum Thema 3G am Arbeitsplatz entnehmen Sie bitte der Rundmail vom 24. November: https://uni-tuebingen.de/universitaet/infos-zum-coronavirus/aktuelles-zum-coronavirus/newsfullview-aktuelles-coronavirus/article/neue-regeln-zum-schutz-vor-covid-19/

Mit besten Grüßen

Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)