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09.02.2022

Kontaktdatenerfassung wird beendet

Rundmail des Rektors an alle Beschäftigten und Studierenden

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Studierende,

das Land Baden-Württemberg hat in dieser Woche eine neue allgemeine Corona-Verordnung sowie eine neue Corona-Verordnung für den Studienbetrieb erlassen. Die wichtigste Änderung betrifft die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen im Studienbetrieb und bei Veranstaltungen und Zusammenkünften aller Art. Aufgrund dessen ist ab dem 10. Februar in allen Bereichen der Universität, die unmittelbar am Studienbetrieb teilnehmen, eine Kontaktdatenerfassung nicht mehr zulässig. Dies betrifft insbesondere Präsenzlehrveranstaltungen, aber auch den Besuch von Bibliotheken und Archiven, studentischen Lern- und Arbeitsräumen sowie Beratungseinrichtungen für Studierende.

Bereits ab Mittwoch, den 9. Februar, entfällt ersatzlos auch die Pflicht zur Datenverarbeitung bei allen anderen Veranstaltungen und Zusammenkünften auf dem Campus der Universität. Dies betrifft beispielsweise Tagungen und Kongresse, Gremiensitzungen, alle Arten von Kulturveranstaltungen sowie andere Zusammenkünfte in Präsenz. Wie im Studienbetrieb ist die Datenerfassung auch in diesen Fällen künftig nicht mehr erforderlich und nicht mehr zulässig.

Mit den besten Wünschen für einen erfolgreichen Semesterabschluss und die bevorstehende Klausurenphase

Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)