21.01.2022
Rückkehr zu 3G in der Lehre
Rundmail des Kanzlers an alle Beschäftigten und Studierenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
die Universität Tübingen kehrt am kommenden Montag, den 24. Januar 2022, flächendeckend zu 3G in der Präsenzlehre zurück. Die Universität zieht damit die Konsequenzen aus einem Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 20. Januar. Die Mannheimer Richter hatten jene Vorschrift der Corona-Verordnung Studienbetrieb außer Vollzug gesetzt, nach der an den meisten Präsenzlehrveranstaltungen nur geimpfte und von Covid-19 genesene Studierende teilnehmen durften.
Das bedeutet, dass Studierende, die nicht geimpft und nicht genesen sind, aber mit einem tagesaktuellen Testergebnis nachweisen können, dass sie nicht mit Covid-19 infiziert sind, bis auf Weiteres wieder an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen oder studentische Lernarbeitsräume nutzen können. Es genügt dabei das Ergebnis eines Schnelltests, der an einer offiziellen Teststation durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist. Ergebnisse eines PCR-Tests dürfen bis zu 48 Stunden alt sein.
Die Lehrenden sind weiterhin verpflichtet, in Lehrveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden eine Vollkontrolle des 3G-Status durchzuführen. Bei Lehrveranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden kann die Kontrolle in Form des Tübinger Stichproben-Modells erfolgen. Ich erinnere zudem daran, dass in allen Räumen, die dem Studienbetrieb dienen, eine Maske der Schutzklasse FFP2 oder vergleichbar getragen werden muss.
Mit den besten Wünschen für die kommenden Wochen
Dr. Andreas Rothfuß
(Kanzler)