Fachbereich Informatik

Urlaubssemester für Praktika

Geltend für alle Informatikstudiengänge:

  • Im Bachelorstudium ist ein Praktikum vor Vollendung des 4. Semesters kontraproduktiv für den Studienverlauf.
  • Für die Genehmigung eines Urlaubssemesters zum Zweck eines informatikbezogenen Praktikums müssen als Mindestvoraussetzung 72 LP bis zum Ende des 3. Semesters erbracht sein, davon mindestens 63 LP aus Pflichtveranstaltungen.
  • Ein Transcript sowie eine Praktikumsbeschreibung des Unternehmens, das das Praktikum anbietet, sind für die Genehmigung des Urlaubssemesters dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses rechtzeitig vorzulegen.