News-Plugin (de)

20.12.2021

3G-Regelung Zugang zur Bibliothek

Ab 20.12. auch für Kurzaufenthalte Nachweis erforderlich

Gemäß Entscheidung des Rektorats gilt ab sofort – auch für Ausleihe oder andere Kurzaufenthalte: Ein Zugang zu den Bibliotheksräumen ist nur möglich mit Nachweis, dass die Person seit min. 14 Tagen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet* ist (Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Beschäftigte der Universität, da diese ihren 3G-Status bereits gegenüber ihren Vorgesetzten nachweisen müssen).

Folglich entfällt das bisherige Platzkartensystem!

* Bedingungen für Tests:

Weiterhin besteht die Pflicht zum Maskentragen und Abstandhalten in allen Gebäuden der Universität.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Team der Brechtbau-Bibliothek

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern. Ihre getroffenen Einstellungen können jederzeit bearbeitet werden.

oder

Essentiell

in2code

Videos

in2code
YouTube
Google