20.12.2021
3G-Regelung Zugang zur Bibliothek
Ab 20.12. auch für Kurzaufenthalte Nachweis erforderlich
Gemäß Entscheidung des Rektorats gilt ab sofort – auch für Ausleihe oder andere Kurzaufenthalte: Ein Zugang zu den Bibliotheksräumen ist nur möglich mit Nachweis, dass die Person seit min. 14 Tagen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet* ist (Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Beschäftigte der Universität, da diese ihren 3G-Status bereits gegenüber ihren Vorgesetzten nachweisen müssen).
Folglich entfällt das bisherige Platzkartensystem!
* Bedingungen für Tests:
Weiterhin besteht die Pflicht zum Maskentragen und Abstandhalten in allen Gebäuden der Universität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Team der Brechtbau-Bibliothek
Zurück