Institut für Politikwissenschaft

Laufende Forschungsprojekte

1) Institutionen für künftige Generationen – ein länderübergreifender Vergleich

Dieses Forschungsprojekt erkundet die Möglichkeiten und Grenzen der Institutionalisierung der Interessen künftiger Bürger und Bürgerinnen in Demokratien. Es lässt sich innerhalb eines Zweigs der Demokratieforschung verorten, der sich mit den internen Herausforderungen und Antinomien der Regierungsform ‚Demokratie‘ beschäftigt. Dass die ‚Gegenwartspräferenz‘ von Demokratien eine Herausforderung für diese Staatsform darstellt, wird heute in der Politikwissenschaft und Politischen Philosophie weitgehend anerkannt.

Sowohl Wähler als auch Gewählte stre­ben tendenziell Vor­teile an, die in der Gegenwart oder na­hen Zukunft, zumin­dest aber während ihrer Lebensspanne anfallen. Die Auswirkungen ihrer Entscheidungen betreffen jedoch nicht nur sie selbst, sondern auch künftige Bürger und Bürgerinnen des jeweiligen Staates. Nach dem all-affected principle sind alle von einer Entscheidung betroffenen Bürger – also heutige und künftige – in die Entscheidungsfindung über Gesetze, die ihr Leben beeinflussen, einzubeziehen. Diese Beteiligung ist eine wichtige normative Rechtfertigung für die Demokratie (man erinnere sich an die berühmte Maxime „no taxation without representation“). Nun können aber künftige Generationen der Bürgerschaft heute noch nicht wählen (oder anderweitig partizipieren). Interessenskonflikte werden folglich durch die Mehrheit heutiger Wähler und Wählerinnen entschieden, nicht durch die Mehrheit der von einer Entscheidung Betroffenen. Dies stellt eine Schwäche der demokratischen Systeme, so wie sie heute de-facto verfasst sind, dar.

Die Forschung zu institutionellen Antworten auf die ‚Gegenwartspräferenz‘ von Demokratien hat Fahrt aufgenommen. Allein 2016/2017 erschienen drei bemerkenswerte Dissertationen (Boston: Governing for the future; Rose: Zukünftige Generationen in der heutigen Demokratie; Köhler: Die Repräsentation von Non-Voice-Partys in Demokratien) und ein Sammelband (González-Ricoy/Gosseries: Institutions for future generations) dazu.

Allerdings hat bis heute kein demokratischer Staat die Repräsentationslücke geschlossen. Nirgendwo existiert bisher eine Institution, die erfolgreich künftige Generationen repräsentiert und die Gegenwartspräferenz beendet. Im Gegenteil: die zwei ambitioniertesten Organisationen, die es jemals gab (Commissioner for future generations in Israel 2001-2006 und Parliamentary Commissioner for Future Generations in Ungarn 2008-2011) wurden wieder entmachtet. Beiden Institutionen war die Mitwirkung am legislativen Prozess möglich gewesen. (mit einer reaktiven Rolle). Sie hatten vor ihrem Niedergang Charakteristika einer vierten staatlichen Gewalt (neben Exekutive, Legislative und Judikative). Weltweit gibt es weiterhin eine beträchtliche Anzahl von Organisationen mit einem Mandat für Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit, die die Gegenwartsfixierung politischen Handelns mindern könnten. Allerdings sind die meisten rein beratender Natur und haben insofern geringe Macht im Sinne Max Webers. Ein entscheidender Prüfstein ist, ob die jeweilige Institution die Befugnis hat, in Gesetzgebungsverfahren eingreifen zu dürfen, sei es pro-aktiv oder reaktiv.

Oft werden in der politik-philosophischen Literatur Institutionen für künftige Generationen auf dem Reißbrett entworfen. Eine Prämisse meines Forschungsprojekts ist, dass dies nicht funktioniert, weil es die Pfadabhängigkeit von politischen Systemen ignoriert. Anstatt eine one-size-fits-all-Organisation zu modellieren (z.B. einen Ombudsman), ist es notwendig, die Vertretung des künftigen Demos von Land zu Land unterschiedlich zu denken und für ein konkretes politisches System maßzuschneidern. Eine Institution, die in Schweden erfolgreich sein kann, wird möglicherweise in Frankreich scheitern, und umgekehrt. Insofern ist eine gründliche Kenntnis des realexistierenden politischen Systems eine Voraussetzung, um eine Institution für zukünftige Generationen für ein spezifisches Land zu entwerfen.

Aufgrund von Forschung (und Lehre inklusive der Korrektur von Seminar- und Abschlussarbeiten) seit 2013 verfüge ich über eine aktuelle Datensammlung von Nachhaltigkeits-Institutionen weltweit. Sie (und potenzielle zukünftige) lassen sich mit Hilfe eines grafischen Quader-Modells mit drei Achsen (siehe unten) systematisieren. Institutionen für mehr Zukunftsorientierung lassen sich differenzieren in:

a) Kommissionen/Räte/Körperschaften, die durch ein Gesetz oder eine Verfassungsänderung geschaffen worden sind. Die Mitglieder dieser Körperschaften sind entweder berufen oder von der Bevölkerung gewählt worden. Sie müssen nicht zuvor Mitglieder des Parlaments gewesen sein und ihre Amtszeit überlappt sich nicht notwendigerweise mit der der Parlamentarier. Beispiele sind die bereits erwähnten Institutionen in Israel und Ungarn.

b) Parlamentarische Ausschüsse, die sich aus den Parlamentariern der jeweiligen Legislaturperiode zusammensetzen. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlperiode, genauso wie bei den Mitgliedern anderer Ausschüsse (Rechtsausschuss, Finanzausschuss etc.) auch. Beispiele dafür sind das Committee for the future in Finnland oder der Parlamentarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Unterscheidung zwischen a) und b) wird auf der horizontalen Achse zum Ausdruck gebracht. Üblicherweise sind Typ-a-Institutionen stärker personenzentriert in dem Sinne, dass eine leitende Einzelperson stärker im Vordergrund (und im Fokus der Medien) steht als bei den eher kollektiv organisierten Type-b-Institutionen.

Die vertikale Achse des Quaders bildet das Politikfeld bzw. die Politikfelder ab, für das/die die Zukunftsinstitution zuständig wird. Sie kann entweder nur in Bezug auf spezifische Politikfelder Kompetenzen erhalten, zumeist entweder die Umwelt- oder die Finanzpolitik, oder in Bezug auf alle Politikfelder.

Wie in der diagonalen Ebene dargestellt, kann die Institution auf internationaler, supranationaler (etwa auf EU-Ebene), nationaler oder subnationaler Ebene (also in Deutschland z.B. auf Länderebene) etabliert werden. Wenn sich das Mandat einer neuen Institution beispielsweise auf die nationale Ebene erstreckt, so zielt sie auf die Repräsentation des künftigen demos eines bestimmten Volkes (z.B. der Ungarn) ab, sie zielt dann nicht auf die Repräsentation aller künftiger Generationen der Menschheit.

Dieses heuristische Werkzeug ist bestens geeignet, die ‚weißen Flecken’ des ‚universe of cases‘ aufzuspüren. Einige Teilquader sind bereits gefüllt, andere sind leer. Jeder stellt eine potenzielle Fallstudie dar.

Bei diesem Forschungsprojekt forsche ich im Zeitraum 2018-2020 vor allem an folgenden Fragen:

Da wie erwähnt ein one-model-fits-all Ansatz wenig erfolgversprechend ist, müssen diese Fragen für jedes Land separat behandelt werden. Dies aber ist ein Arbeitsprogramm, das zahlreiche Forscher auf Jahre hinaus beschäftigen würde. Um meine Forschungsagenda auf ein durchführbares Maß herunterzubrechen, werde ich fünf Länder bis zum Frühjahr 2018 identifizieren, mit denen ich mich detailliert beschäftigen werde.

Zugeordnete Veröffentlichungen:

Tremmel, Jörg (2018): Zukunftsräte zur Vertretung der Interessen kommender Generationen. Ein praxisorientierter Vorschlag für Deutschland. In: Mannewitz, Tom (Hg.): Die Demokratie und ihre Defekte. Heidelberg: Springer VS. Im Erscheinen.

Tremmel, Jörg (2015): Parliaments and future generations – the Four-Powers-Model. In: Birnbacher, Dieter / Thorseth, May (Hg.): The Politics of Sustainability. Philosophical Perspectives. London: Routledge/Earthscan. S. 212-233. - Download des Volltextes.

Tremmel, Jörg (2014): Parlamente und künftige Generationen – das Vier-Gewalten-Modell. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 38-39/2014 (15.9.2014). S. 38-45. - Download des Volltextes. - Ein weiterer, stärker ideengeschichtlicher Artikel ist bisher nur als pdf verfügbar.

Beitrag in "attempo!" (Heft Dez 2012, S. 22). Er fasst das Forschungsprojekt gut zusammen.

Zugeordnete Präsentationen:

Institute for Future Studies “Anxieties of Democracy Program”. Presentation: “The wisdom of many? Individual-led and group-led institutions for future generations” (7.12.2017 Stockholm, Sweden).

Oxford Martin School workshop “How can institutional mechanisms safeguard for tomorrow, today?” Presentation: “Parliaments and future generations” (21.10.2014, Oxford, UK)

European Science Foundation ENRI “Representing Future Generations” workshop. Presentation: “An extended separation of powers model as the theoretical basis for the representation of future generations” (4.5.2013, Munich, D)

Zugeordnete Lehrveranstaltungen

SoSe 2017: Political Institutions for Sustainability

SoSe 2016: Political Institutions for Sustainability

SoSe 2015: Political Institutions for Sustainability

SoSe 2014: Institutionen für Zukunftsverantwortung in der Politik

2) Normative Hypothesen

Dieses Forschungsprojekt steht im Zusammenhang mit der Habilitationsschrift. Der mündliche Teil des Verfahrens fand am 15.2.2016 statt (Vortragsthema: "Max Webers Werturteilsfreiheitspostulat revisited – Was hat die normative Politische Theorie heute dazu zu sagen?"). Die Antrittsvorlesung als Privatdozent (Vortragsthema: "Zur Differenz von Paradigmen und Theorien. Reflexionen über die Logik empirischer Politikforschung") wurde von mir am 20.4.2016 gehalten.

Meine im Herbst 2015 eingereichte und im Frühjahr 2016 angenommene Habilitationsschrift (Link zu beschäftigt sich zunächst allgemein mit dem ontologischen Status und der Erkennbarkeit der ‚Richtigkeit‘ empirischer und normativer ‚Hypothesen‘. Einzelthemen sind die unterschiedlichen Methodiken des normativen und des empirischen Forschungsansatzes, sowie die unterschiedliche Fluidität des Gegenstandsbereichs natur- und sozialwissenschaftlicher empirischer Disziplinen. Die wissenschaftsphilosophische Debatte zwischen Popper und Kuhn wird zunächst mit Blick auf naturwissenschaftliche Disziplinen bewertet. Danach wird die Objektivität/Relativität-Debatte auf den normativen Bereich übertragen und dort die Beweisbarkeit bzw. Falsifizierbarkeit von normativen Aussagen diskutiert. Das Konzept von "archimedischen Punkten" innerhalb der Ethik bereitet den Weg zu einem epistemischem Standpunkt, der einige wenige normative Hypothesen für falsifizierbar, aber bisher nicht falsifiziert und somit für (vorläufig) ‚richtig‘ im Sinne der intersubjektiven Konsenstheorie der Wahrheit hält. Zum Abschluss wird als Fallstudie das Verbot diskutiert, gegen politische Opponenten Gewalt anzuwenden.

Zwar erscheint die Schrift als Buch auf Deutsch, aber die darin enthaltenen Gedanken auch der internationalen “scientific community” zugänglich zu machen, bleibt eine Aufgabe für die nächsten Jahre. Derzeit reiche ich bereits ins Englische übersetzte und inhaltlich erweiterte Kapitel bei diversen hochrangigen englischsprachigen Journals ein.

Frühere Forschungsprojekte

Forschungsprojekte zu generationengerechter Politik

1) Die Verwendung und Etablierung von "Generationengerechtigkeit" (und verwandten Begriffen) im Deutschen Bundestag


Im Jahr 2000 prognostizierte der Trendforscher Opaschowski, dass ‚Generationengerechtigkeit’ in den nächsten Jahren das Schlüsselwort unserer Gesellschaft werden wird. Aber ist der Begriff "Generationengerechtigkeit" wirklich dabei, die politische Agenda zu erobern? Da empirische Daten hierzu bisher weitgehend fehlen, soll dieses Forschungsprojekt einen Einblick geben, wie sich die Verwendung bestimmter Termini in der Öffentlichkeit und in Parlamentsdebatten entwickelt. Dazu werden seit 2010 vom Arbeitsbereich „Generationengerechte Politik“ quantitative und qualitative Analysen der Begriffsverwendung in ausgewählten Qualitätszeitungen und den Plenarprotokollen des Deutschen Bundestags durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch untersucht, ob sich die mutmaßliche Diskursverschiebung auf bestimmte Politikfelder konzentriert, und ob bestimmte Parteien Träger dieses Prozesses sind.
Die Analyse für die 15. und 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags ist abgeschlossen und in der Zeitschrift für Parlamentsfragen 4/2011 (42. Jg.), S. 691-707, veröffentlicht. Tatsächlich zeigte sich, dass "Generationengerechtigkeit" (und verwandte Begriffe) 2009 deutlich häufiger als 2005 verwendet wurde (570 Mal vs 249 Mal). Ein methodischer Anhang, der aus Platzgründen nicht in der ZParl erschienen ist, findet sich hier.

Bei der Analyse führender deutschsprachiger Zeitungen zeigt sich ein noch stärkerer Trend: Während der Begriff von 1990–1999 nur 5 Mal pro Jahr verwendet wurde, stieg in der Dekade von 2000–2009 die Verwendungshäufigkeit auf knapp 100 Mal pro Jahr an.


2) Die Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen den Altersgruppen im Zuge des demografischen Wandels

Deutschland altert. 2060 wird jeder Dritte über 65 Jahre und nur noch etwa jeder Sechste unter 20 Jahre alt sein; heute leben noch ungefähr gleich viele unter 20jährige und über 65jährige in Deutschland. Damit verändert sich die Relation zwischen der Bevölkerung im Rentenalter und derjenigen im Erwerbsalter deutlich.
Für die Politikwissenschaft, die sich traditionell für Macht und Interessen interessiert, ist die Frage der Veränderung der Machtverhältnisse durch die Alterung der Gesellschaft in den Mittelpunkt gerückt (Schlagwort: ‚Gerontokratie’). Teilfragen hierbei sind: Wie werden Prozesse von politischer Partizipation im Allgemeinen und ganz speziell der Ausgang von Wahlen durch den demografischen Wandel beeinflusst? Wie verändert das steigende Durchschnittsalter von Parteimitgliedern die Ziele von Parteien? Treten neue Akteure, z.B. Seniorenparteien, als Mitspieler in der politischen Arena auf? Stimmt der immer älter werdende Medianwähler bei Abstimmungen oder Referenden entsprechend seinen alters- bzw. generationenbedingten Interessen ab („Alterseffekt“)? Mit anderen Worten: Sprechen sich ältere Wähler und Wählerinnen eher für eine Aufstockung der Renten als für Bildungs- und Familienleistungen aus? Ist es bei Jüngeren umgekehrt?
Erste Befunde aus diesem Forschungsprojekt wurden in Heft 1-2012 der Zeitschrift „Journal für Generationengerechtigkeit“ publiziert.

Verändert sich das Ausgabenschema von Wohlfahrtsstaaten in dem Sinne, dass auf die ältere Generation entfallende Ausgaben (Rente, Pflege, Invalidität, Gesundheit) schneller wachsen als die auf die jüngere Generation entfallenden Ausgaben (Bildung, Familienförderung)?

Vanhuysse, Pieter / Tremmel, Jörg (2017): Measuring intergenerational justice for public policy. In: Poama, Andrei / Lever, Annabelle (Hg.): Routledge Handbook in Ethics and Public Policy. London: Routledge. Im Erscheinen.

3) Generationengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

In diesem Forschungsprojekt sollen die Ungleichbehandlungen und damit möglicherweise Ungerechtigkeiten zwischen verschiedenen Jahrgängen, die in Unternehmen und im Wissenschaftssystem arbeiten, untersucht werden. Das Etikett „Generation Praktikum“ bezieht sich auf Praktikanten, die z.T. ähnliche Arbeiten wie Angestellte in Betrieben verrichten, ohne aber deren Bezahlung und soziale Absicherung zu erreichen. Ungleichbehandlungen kann es aber auch zwischen jüngeren und älteren Festangestellten in einem Betrieb geben, z.B. in Bezug auf Entlohnung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsschutzregelungen und soziale Absicherung. Ist das ungerecht? Nicht unbedingt, solange junge Menschen die Chance haben, sich mit zunehmendem Alter in der gleichen Situation wie ihre Vorgänger wiederzufinden. Gewöhnlich muss sich eine ernsthafte Theorie der Generationengerechtigkeit auf indirekte Vergleiche stützen, die komplette Lebensläufe abdecken. Einige aktuelle Studien behaupten, dass die heute junge Generation im Vergleich mit ihrer Vorgängergeneration im Nachteil ist. 1986 verdienten die 25 bis 40-jährigen noch 11,8 Prozent weniger als die 50 bis 65-jährigen. Heute ist diese Zahl auf 24,2 Prozent angestiegen. Immer mehr Akademiker werden Praktikanten. Die Zahl der Studienabsolventen, die nach dem Examen ein Praktikum anschließen, hat nach einigen Studien in den vergangenen drei Jahren um sechzig Prozent zugenommen. Schlechterstellung ist nicht automatisch Ungerechtigkeit. Seit jeher haben unterschiedliche Jahrgänge wegen der Größe ihrer Kohorte unterschiedliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt und somit auf Wohlstand und Selbstverwirklichung (Easterlin 1980). Besser- oder Schlechterstellungen können auch der Zyklizität geschuldet sein. Entscheidend ist die Frage, ob der Grund dafür Unglück (z.B. die Zugehörigkeit zu einer sehr großen Berufseintrittskohorte) oder Ungerechtigkeit (z.B. diskriminierende Tarifverträge) ist. Von Unglück würde man sprechen, wenn dieser Umstand auf externe, von den Unternehmen nicht zu beeinflussende Umstände zurückzuführen wäre. Von Ungerechtigkeit hingegen müsste man sprechen, wenn es Möglichkeiten gäbe, die Generationen einander gleichzustellen, aber diese Möglichkeiten gegen Interessengruppen nicht durchsetzbar wären.

Zugeordnete Publikationen:

Tremmel, Jörg (Hg.) (2010): A Young Generation Under Pressure? Financial situation and ‘rush hour of life’ of the cohorts 1970-1985 in a generational comparison. Berlin/Heidelberg: Springer Verlag. - Flyer of the Book. - Full text download.

Auch für Stellen bzw. Karrieren in der Wissenschaft ist Generationengerechtigkeit ein Maßstab.

Befunde dazu sind erschienen im Sammelband:
Tremmel, Jörg (Hg.) (2014): Generationengerechte und nachhaltige Bildungspolitik. Wiesbaden: Springer VS (325 S.; ISBN 978-3-658-02741-4).