„Der Tod kostet das Leben“ – Zum Begriff des allgemeinen Lebensrisikos
Blog-Beitrag von Dr. Wulf Loh
In seiner Ad-Hoc-Empfehlung vom 27. März geht der Deutsche Ethikrat unter anderem der Frage nach, welchen Grenzen der Infektionsschutz unterliegen könnte und spricht in diesem Zusammenhang von einem „allgemeinen Lebensrisiko“, das „von jedem zu akzeptieren“ sei. Was genau damit gemeint sein soll, lässt die Empfehlung offen, will sie doch zunächst einmal nur plausibel machen, dass der Schutz menschlichen Lebens „nicht absolut“ gilt. Trotzdem taucht der Begriff seitdem immer wieder in den Medien auf, zumeist, um die Fortsetzung bzw. Aufhebung dieser oder jener Maßnahmen zu begründen. Dies ist kaum verwunderlich, der Begriff besitzt eine intuitive Zugänglichkeit und Suggestivkraft, welche mühelos die zum Teil erheblichen kulturellen Unterschiede und individuellen Dispositionen im jeweiligen Umgang mit Tod und Sterben zu überdecken vermag. Frei nach dem Motto: „Der Tod kostet das Leben, memento mori… ihr wisst schon.“