Uni-Tübingen

Promotionskodex Universität Tübingen

Zur Qualitätssicherung im Bereich der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung hat die Graduiertenakademie im Rahmen des Audits Human Resources Strategy for Researchers (HRS4R) und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Statusgruppen unserer Universität einen Promotionskodex erarbeitet. In diesem Kodex bildet die Universität inhaltlich verdichtet die wichtigsten Aspekte einer guten Betreuungssituation ab und formuliert zeitgleich Handlungsschritte für eine faire und transparente Zusammenarbeit. Den Promotionskodex mit zugehöriger Checkliste finden Sie zum Download auf dieser Webseite oder in gedruckter Form in den Promotionsbüros. 

Als Erweiterung des Kodex stellt diese Webseite ausführliche und weiterführende Informationen rund um die Promotion in drei elementaren Phasen dar - Anfangsphase, während der Promotion und nach der Promotion. Je nachdem, in welcher Phase der Promotion Sie sich befinden, können Sie so entweder einzelne für Sie relevante Informationen abrufen oder sich einen Gesamtüberblick über den Verlauf einer Promotion verschaffen. 

Anfangsphase

Erstgespräch und Checkliste

In einem Erstgespräch klären potenzielle Betreuende und künftige Promovierende ihre gegenseitigen Erwartungen und Vorstellungen in Bezug auf eine mögliche Promotion und Zusammenarbeit. Der offene Austausch über die gegenseitige Erwartungshaltung zu Beginn ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine Zusammenarbeit. Daher ist es sinnvoll, dieses Gespräch noch vor Abschluss der rechtlichen Betreuungsvereinbarung zu führen und die Ergebnisse zu verschriftlichen. Um dieses Erstgespräch so transparent und klar wie möglich zu gestalten, wird empfohlen, die angeführte Checkliste zu verwenden. Diese sollte gemeinsam von Betreuenden und Promovierenden bearbeitet werden. So können gegenseitige Erwartungen und Anforderungen geklärt, Ziele definiert sowie über die Karriereplanung gesprochen werden.  

Die Checkliste finden Sie in der können Sie im Downloadbereich herunterladen. 

Zweitbetreuung

Vor der offiziellen Annahme als Doktorandin oder Doktorand durch die entsprechende Fakultät müssen Promovierende zunächst eine Betreuerin oder einen Betreuer finden. Steht die oder der Erstbetreuende erst einmal fest, muss noch eine Zweitbetreuung gefunden werden.  

Diese ist gemäß den Promotionsordnungen der Fakultäten eine notwendige Voraussetzung für die Promotion. Im Falle außerordentlicher Ereignisse (etwa ein Ruf an eine andere Universität, schwerer Krankheits- oder gar dem dauerhaften Ausfalls des Erstbetreuers oder der Erstbetreuerin, etc.) sichert diese Regelung außerdem, dass die Promotion nahtlos fortgesetzt werden kann.

Die Wahl der Zweitbetreuung kann gemeinsam erfolgen, die Einbeziehung einer unabhängigen, auch externen Person (unter Einhaltung der Regelungen der Promotionsordnung) kann sehr förderlich für die Promotion und das Betreuungsverhältnis sein. Eine transparente und offene Kommunikation zwischen den Beteiligten ist hier hierbei ausschlaggebend und insbesondere in herausfordernden Phasen vonnöten.   

Das Exposé

Ein Exposé oder eine Skizze ist die selbstständige inhaltliche Aufbereitung des eigenen Promotionsvorhabens. Promovierende umreißen hierbei den Aufbau und Umfang ihres Themas, was je nach Fakultät und Fachbereich unterschiedlich aufgebaut sein kann. Die Betreuenden sind auf Basis dessen in der Lage, Rückmeldung und konkrete Änderungsvorschläge anzubringen. 

Die Graduiertenakademie bietet im Doctoral Researcher Developement Program (DRDP) hierzu Kurse an. 

Zeitplanung und Finanzierung

Für das Gelingen einer Promotion sind klare Absprachen und eine gute Planung im Vorfeld sehr wichtig. Insbesondere der zeitliche Rahmen und die finanzielle Absicherung über den Zeitraum der Promotion sind wichtige Aspekte und ermöglichen eine langfristige Planungssicherheit.  

Eine Finanzierung ist über eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Forschungsprojekten möglich. Bei einer Finanzierung über Haushaltsmittel fallen in der Regel administrative Aufgaben und Lehrdeputate an. Eine weitere Art der Finanzierung kann ein Stipendium oder eine andere Form der Forschungsförderung sein. 

Je nach Abschluss und Qualifikation kann es vorkommen, dass eine Annahme nur unter Vorbehalt erteilt wird und, dass der oder die Promovierende Auflagen bekommt, etwa in Form von einzelnen Lehrveranstaltungen oder anderen Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen. Diese zusätzliche zeitliche Verpflichtung zu Beginn kann eine Hürde bedeuten und muss daher in absehbarer Zeit und mit klaren Absprachen erfolgen.  

Weiterführende Informationen:

Zeitplanung

Forschungsförderung

Administrative und rechtliche Rahmenbedingungen

Annahme und Betreuungsvereinbarung

Für eine Promotion an der Universität Tübingen sind einige administrative Schritte notwendig, die die rechtlichen Rahmenbedingungen der Promotion definieren. Nachdem Promovierende von Erst- und Zweitbetreuenden eine Betreuungszusage erhalten haben, müssen sie sich noch um die Annahme als Promotionsstudierende bei der entsprechenden Fakultät bewerben.

Mit der Promotions- bzw. Betreuungsvereinbarung wird das Betreuungsverhältnis in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, der bestimmte Mindestinhalte erfüllen muss,  §38, Absatz 5, LHG. Hierzu zählen etwa der zeitliche Rahmen, die Frequenz von Betreuungsgesprächen oder das individuelle Studienprogramm.

Alle formalen und rechtlichen Aspekte der Promotion sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt. Anlaufstellen für die Annahme zur Promotion mit Betreuungsvereinbarung, die Zulassung zum Promotionsverfahren und der Abschluss mit Promotionsprüfung, Veröffentlichung und Urkundenvergabe, sind die Promotionsbüros der Fakultäten. Bei jeglichen Fragen zum Verfahren und zur Prüfungsordnung sind diese zu konsultieren. Die Ansprechpersonen und alle wichtigen Formulare sind auf den Dekanatswebseiten der Fakultäten zu finden.  

Philosophische Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Wirtschaft- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Juristische Fakultät

Medizinische Fakultät

Evangelisch-Theologischen Fakultät (Dekanat)

Katholisch-Theologischen Fakultät (Dekanat)

Zentrum für Islamische Theologie (Dekanat)

Graduate Training Centre Neuroscience

 

Immatrikulation

Mit der offiziellen Annahme an der Fakultät müssen sich Promovierende im Studierendensekretariat als Promotionsstudierende einschreiben lassen. Dies ist seit dem 30.03.2018 im LHG §38, Absatz 5, vorgesehen.  

Promovierende, die bereits vor dem 30. März 2018 an ihrer Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angenommen wurden, sind von der Immatrikulationspflicht ausgenommen.  

Promovierende, die hauptberuflich an der Universität Tübingen tätig sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten), können sich auf Antrag im Studierendensekretariat von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.

Weiterführende Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

 

Karriereplanung

Bereits vor Antritt der Promotion und in regelmäßigem Turnus währenddessen sollte ausführlich über die Karriereplanung und die beruflichen Ziele der Promovierenden innerhalb und außerhalb der Wissenschaft gesprochen werden. Die Betreuenden werden hierbei beratend aktiv, indem sie eine realistische Einschätzung der beruflichen Möglichkeiten aufzeigen. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzept (PEK) sieht die Universität regelmäßige Perspektivgespräche vor, die während der Promotion im Rahmen der Betreuungsgespräche als sogenannte Beratungsgespräche durchgeführt werden sollten. Eine Promotion eröffnet eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Die zentrale Graduiertenakademie bietet Weiterbildungsmöglichkeiten und Beratung zum Thema Karriereentwicklung in verschiedenen Bereichen an.  

Die Angebote der Graduiertenakademie finden Sie hier:  

Kursprogramm Karrierentwicklung

Karrierewege

Gute wissenschaftliche Praxis

Die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse ist von fundamentaler Bedeutung für die Wissenschaft. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich die Universität nachdrücklich dem DFG Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” und hat auf dieser Basis eigene Leitlinien verabschiedet. Die Betreuenden und Promovierenden tragen dafür Sorge, dass nach diesen Prinzipien geforscht wird und müssen ihre Einhaltung sicherstellen. Dies betrifft neben der Kenntlichmachung des Eigentums anderer Forschenden auch die Regelungen zur (Co-) Autorinnen- und Autorenschaft. In kollaborativen Forschungsprojekten und gemeinsamen Publikationsvorhaben sind in diesem Zusammenhang Vereinbarungen über die ErstautorInnenschaft sowie die Anrechnung für das Promotionsvorhaben im Sinne des DFG-Kodex zu treffen.  
 

Die Graduiertenakademie bietet Kurse zur guten wissenschaftlichen Praxis an, die von allen Promovierenden der Universität möglichst frühzeitig besucht werden sollten. 

Das aktuelle Kursangebot finden Sie hier.

 

Verdacht auf Wissenschaftliches Fehlverhalten 

Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, sind die zentralen Ombudspersonen - ehemals Vertrauenspersonen - gemäß §4 zu konsultieren. Hinsichtlich der "Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten" siehe weiter unten bei Konfliktmanagement und Ombudsverfahren. 

Während der Promotion

Zeit- und Selbstmanagement

Eine Promotion erfordert eine effiziente Arbeitsplanung, gutes Selbstmanagement und eine klare Struktur. Ähnlich wie beim klassischen Projektmanagement steht und fällt der Erfolg eines Promotionsprojekts mit der eingangs etablierten Struktur. Ist diese Struktur geschaffen, kann dem inhaltlichen Aspekt der Promotion und der Recherche die vollumfängliche Aufmerksamkeit zukommen.  

Auch kann es sinnvoll sein, das Promotionsprojekt in unterschiedliche Phasen einzuteilen. So kann das Aufteilen in Recherche-, Schreib- und Korrekturphasen effizient und zielführend sein, wenn dabei Pausen und Erholungszeiten wie Wochenenden und Urlaub konsequent eingeplant und auch umgesetzt werden. Eine regelmäßige Rücksprache mit den Betreuenden über den Fortschritt des Projekts hilft außerdem dabei, die nächsten Schritte zu planen. 

Zur Unterstützung bei der Zeit- und Selbstplanung kann das Kursangebot des Doctoral Researcher Development Program (DRDP) der Graduiertenakademie genutzt werden (Kursangebot DRDP).

Weiterführende Informationen:

Zeit- und Selbstmanagement 

Umgang mit Forschungsdaten

Der Umgang mit Forschungsdaten und das Forschungsdatenmanagement sind elementare Aspekte, die vor und während der gesamten Promotionsphase bedacht werden müssen. Es sollte zu Beginn der Promotion geklärt werden wie mit Forschungsdaten, die im Rahmen der Promotion erhoben werden, umgegangen wird und wie bzw. wo diese gesichert werden müssen (welche Datenträger bzw. Speichermedien). Die Sicherung der erhobenen Daten, die Auswertung und Verschriftlichung sollte immer auf mehreren Medien erfolgen, um Datenverlust vorzubeugen. Auch sollte klar vereinbart und verschriftlicht sein, wer die Rechte an den Daten besitzt und was mit diesen passiert, wenn das Projekt beendet bzw. abgeschlossen wurde.  

Das Forschungsdatenmanagement erstreckt sich auch auf den Aspekt der langfristigen Verfügbar- und Zugänglichkeit der Forschungsergebnisse. Die Universität Tübingen unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Veröffentlichen im Rahmen der Open Access Policy. Über das Open-Access Publizieren wird durch öffentliche Gelder finanzierte Forschung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zudem kann u.a. von dem Forschungsdatenportal (FDAT) Gebrauch gemacht werden, was eine Langzeitarchivierung und Nachnutzung von Forschungsdaten ermöglicht. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Open Access.

Weiterführende Informationen zum Umgang mit Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement:

Leitlinien zum Forschungsdatenmanagement Uni Tübingen

Umgang mit Forschungsdaten DFG

Kolloquien / Seminare / Workshops

Kolloquien ermöglichen Promovierenden und Betreuenden einen Überblick über die eigene Forschungstätigkeit zu bekommen und für die Präsentation neu zu durchdenken. Außerdem unterstützt und hilft das Feedback der Teilnehmenden und der direkte Vergleich zu Peers oftmals dabei, die Qualität und den Fortschritt der Dissertation besser beurteilen zu können. 

Hierbei spielt die Art des Feedbacks eine zentrale Rolle. Kolloquien sollten geschützte Räume darstellen, in denen sachlich und konstruktiv Rückmeldung gegeben wird. Es liegt in der Verantwortung der Betreuenden, eine entsprechende Feedback-Etikette zu etablieren, das Gespräch zu moderieren und gegebenenfalls zu regulieren. 

Nachwuchsförderung und Qualifizierung

Die zentrale Graduiertenakademie bietet Qualifizierungsprogramme sowohl für Promovierende als auch für Betreuende an. Im Bereich der fachübergreifenden Weiterbildung wird im Doctoral Researcher Development Program (DRDP) ein breites Portfolio für Promovierende bereitgestellt. Die Teilnahme an entsprechenden Angeboten sollte durch Betreuende ermöglicht und gefördert werden. Das Researcher Development Program (RDP) wiederum bietet Trainings und Individualcoaching für Betreuende an. 

Die Wahrnehmung der erbrachten Forschungsleistung innerhalb der “Scientific Community” hängt in hohem Maße davon ab, wie der oder die Promovierende die Forschungsergebnisse im wissenschaftlichen Diskurs positioniert. Aufgabe der Betreuenden ist es, die Einbindung in die jeweilige Fachgesellschaft aktiv zu fördern. 

Betreuende sollten daher die Teilnahme an Workshops, Tagungen und Konferenzen ermöglichen, um Promovierende in nationale sowie internationale Forschungsnetzwerke einzuführen. Für Promovierende bieten diese Angebote gute Gelegenheiten, neue Impulse für ihr Projekt zu sammeln, ihr Projekt sichtbar zu machen und ihre Ergebnisse einer Belastungsprobe zu unterzuziehen. Vor diesem Hintergrund erwartet die Universität, dass auf Seiten der Betreuenden jeder und jedem Promovierenden die Möglichkeit eingeräumt wird, mindestens einmal während der Promotionszeit an einem solchen Format teilzunehmen. 

Zudem sollten die Betreuenden frühestmöglich bei Publikationen beraten und diese bestmöglich unterstützen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandserfahrungen, die hinsichtlich einer wissenschaftlichen Laufbahn von großer Bedeutung sind. 

Links zu Weiterbildungsangeboten:

Doctoral Researcher Development Program

Researcher Development Program

Zertifikatsprogramme

Doktorandentage

Kooperationen

Beratung und Individualcoaching:

Beratung

Individualcoaching

Fördermöglichkeiten:

Fördermöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Infoportal für Promotionsinteressierte, Promovierende, Internationale Forschende, Postdocs, Nachwuchsgruppenleiter und JuniorprofessorInnen:

Infoportal

Konfliktmanagement und Ombudsverfahren

Bei Problemen in der Betreuungssituation kommt der Zweitbetreuung eine wichtige Bedeutung zu. Sie sollte in Konfliktsituationen die neutrale Rolle der Mediation übernehmen und dabei vermittelnd und beratend zur Seite stehen. Bei Bedarf sollten die Zweitbetreuenden an die zuständige Ombudsperson oder andere Beratungsstellen verweisen, wie beispielsweise das Familienbüro, den Personalrat, oder die Schwerbehindertenvertretung. Es besteht auch die Möglichkeit, als Erstberatung die Promotionsbüros zu kontaktieren. Diese können an die richtigen Stellen verweisen und Beratung zu prüfungsrechtlichen oder administrativen Fragestellungen anbieten.  

Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten: Das Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht seit 2014 die Einsetzung von speziellen Ombudspersonen als Ansprechpersonen für Promovierende vor (§38 (4) LHG). An der Universität Tübingen sind diese Ombudspersonen auf Fakultätsebene angesiedelt. Sie sind Anlaufstelle für Promovierende bei Konflikten, die sich im Rahmen der Promotion ergeben, z.B. zwischen Promovierender oder Promovierendem und Betreuerin bzw. Betreuer. Die Promotionsordnungen der Fakultäten legen fest, wer das Amt der Ombudsperson übernimmt. I.d.R. wird das Amt durch die DekanInnen oder ProdekanInnen ausgeübt. 

Anlaufstellen bei Konflikten

Vermeidung von Machtmissbrauch und Grenzüberschreitungen

In einem professionellen Betreuungsverhältnis wahren die Betreuungspersonen professionelle Distanz. Sie sind sich ihrer Rolle als erfahrene, fachlich und beruflich unterstützende Person und insbesondere ihrer daraus resultierenden Macht und Verantwortung bewusst. 

Persönliche Beziehungen zwischen Betreuenden und Promovierenden, die über die professionelle Rolle hinaus gehen, bergen sehr hohe Risiken wie z.B. Interessens- und Rollenkonflikte, Machtmissbrauch, Begünstigung und Voreingenommenheit und sind daher mit einer professionellen Promotionsbetreuung nicht vereinbar. 

Aufgrund des strukturell bedingten Machtgefälles dürfen von Seiten der betreuenden Person persönliche Beziehungen keinesfalls aktiv angebahnt werden. Sollte dennoch eine - einvernehmliche - persönliche Beziehung zwischen einer betreuenden und einer betreuten Person entstehen, so hat die betreuende Person dies der Fakultät anzuzeigen und die Betreuung der Promotion sofort und vollständig abzugeben. Die Fakultät hat in einem solchen Fall sicherzustellen, dass die Betreuung geeignet anderweitig und nachteilsfrei fortgeführt wird. 

Wenn im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses im Hinblick auf die Wahrung professioneller Distanz irritierende Erfahrungen gemacht werden oder persönliche Grenzverletzungen in verbaler, psychischer oder physischer Art stattfinden, sollte dringend eine Vertrauensperson zu Rate gezogen werden. Für eine vertrauliche Erstberatung in diesem Kontext stehen z.B. die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten, die Gleichstellungsbeauftragte der Universität, die Ombudspersonen oder - insbesondere bei sexuell konnotierten Grenzverletzungen - auch die außeruniversitäre Tübinger Beratungsstelle AGIT zur Verfügung. 

Die Universität Tübingen hat gemäß § 4 Abs. 9 LHG eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung benannt. Diese sind: Prof. Dr. Karin Amos, Prorektorin für Studierende, Studium und Lehre und Dr. Andreas Rothfuß, Kanzler. 

Beratungsstellen: 

Gleichstellungsbeauftragte der Universität

Gleichstellungsbüro Uni Tübingen

Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung

AGIT (außeruniversitäre Beratungsstelle)

Promovieren mit Familienaufgaben

Um Familienpflichten mit wissenschaftlicher Qualifikation zu vereinbaren, müssen Vorgesetzte die familiären Verpflichtungen und die damit verbundene Mehrbelastung bei der Betreuung der Promovierenden berücksichtigen. Lange Vertragslaufzeiten sind notwendig, um eine gesunde Vereinbarkeit in der Qualifikationsphase zu gewährleisten. 

Für Promovierende mit Familienaufgaben ist neben einer langfristigen Zeitplanung, auch die finanzielle Absicherung aufgrund der Verantwortung für die Familie entscheidend. 

Vorgesetzte müssen dem Thema work-life balance, belastende Faktoren und/oder Situationsveränderungen Zeit und Priorität einräumen, um Arbeits- und Qualifikationsbedingungen familienfreundlich zu gestalten. 

Um die Belange der Promovierenden mit Familienaufgaben zu berücksichtigen, sollten auch die Betreuungsgespräche und Besprechungen während der gesicherten Kinderbetreuungszeiten stattfinden. 

Bei Eintreten einer Schwangerschaft der Promovendin oder der Beantragung von Elternzeit müssen Möglichkeiten der Vertragsverlängerung, der Vertretung, der Entlastung und das Erreichen des Qualifikationsziels unter den veränderten Zeitressourcen im offenen Dialog besprochen werden. 

Vorgesetzte müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und sich stets familienfreundlich und sensibel für eine bessere Vereinbarkeit einsetzen. 

Das Familienbüro steht bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Promotion beratend zur Seite.

Weiterführende Informationen:

Arbeiten mit Kind

Wissenschaftliche Qualifizierung und Familie 

Kinderbetreuung

Mental Health

Eine Promotion eröffnet große Chancen, bedeutet aber auch über einen längeren Zeitraum hinweg ein hohes Maß an Engagement. Um einer Überbelastung vorzubeugen und Stressoren rechtzeitig zu erkennen, sollten Betreuende und Promovierende in den regelmäßigen Betreuungsgesprächen die Arbeitsbelastung prüfen. Sollte erkennbar werden, dass Promovierende an ihre Belastungsgrenze stoßen und die mentale Gesundheit in Gefahr ist, sollte schnellstmöglich gemeinsam an einer Lösung gearbeitet werden, um die Situation langfristig zu verbessern. Dies kann durch Kontaktieren von Beratungsstellen geschehen.

Bei akuten Notfällen kann man sich auch im Rahmen der Notfallsprechstunde der Ambulanz am Universitätsklinikum direkt über die Pforte der Universitätsklinik mit der diensthabenden Ärztin/ dem diensthabenden Arzt verbinden lassen (07071 2982311). 

Beratungsstellen:

Psycho-soziale Beratungsstelle für Beschäftigte der Universität

Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerks für immatrikulierte Promovierende 

Weiterführende Informationen:

Mental Health

Interessensvertretung und Mitbestimmung

Doktorandenkonvente
Mit der Neufassung des Landeshochschulgesetzes zum April 2014 wurden Doktorandenkonvente eingeführt als Interessenvertretung aller zur Promotion angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden (LHG § 38, Absatz 7). Als Mitgliedergruppe der Universität Tübingen sind alle immatrikulierten Promovierenden in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien grundsätzlich stimmberechtigt und müssen vertreten sein (LGH § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4). Dies ist auch in der Grundordnung der Universität festgelegt (§ 7 Absatz 4 und 22, Absatz 3, Satz 3). Alle zur Promotion angenommenen Promovierende bilden Konvente, die den jeweiligen Fakultäten zugehörig sind. Sie beraten zu Fragen, die Promovierende betreffen und sprechen Empfehlungen an die Organe der Hochschule aus (LGH § 38, Absatz 7).  

In Tübingen sind die Konvente auf Fakultätsebene eingerichtet:

Philosophische Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Evangelisch-Theologische Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Zentrum für Islamische Theologie

Medizinische Fakultät

Eine Übersicht aller Konvente findet sich hier.

Weiterführende Informationen zu den Konventen finden Sie hier.
 

Gremien

Promovierende sind laut dem Landeshochschulgesetz eine eigene Statusgruppe mit Stimmrecht und können sich als solche in Gremien wie dem Senat oder Fakultätsrat engagieren. Hier werden Entscheidungen, die die Gesamtstruktur der Universität betreffen, getroffen. 

Jede angenommene Doktorandin und jeder angenommene Doktorand kann sich für die Wahl als Vertreterin oder Vertreter der Promovierendenschaft aufstellen lassen. In der Regel erfolgt das über die Doktorandenkonvente, welche Listen mit wählbaren Vertreterinnen und Vertretern führen.

Weiterführende Informationen zu den Gremien finden Sie hier: Abteilung I 2 – Struktur und Gremien.

Nach der Promotion

Alumni-Netzwerke der Universität Tübingen

Alumni-Netzwerke bieten die Möglichkeit der Verknüpfung und des gegenseitigen Austausches zwischen Ehemaligen und aktuell Promovierenden. Nach Abschluss der Promotion sollte jede und jeder Promovierte sich als Ehemalige oder Ehemaliger registrieren und so in Kontakt mit der Universität Tübingen und dem eigenen Fachbereich bleiben.  

Weitere Informationen zum Ehemaligen-Netzwerk der Universität Tübingen finden sie hier.

Downloadbereich

Promotionskodex

Den Promotionskodex können Sie hier als PDF Dokument herunterladen. 

Checkliste

Die Checkliste können Sie hier als PDF Dokument herunterladen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Promotionskodex, Promotionsinteressierte und Promovierende

Dr. Martina Bross

 +49 7071 29-76464
m.brossspam prevention@uni-tuebingen.de

Postdocs, NachwuchsgruppenleiterInnen und JuniorprofessorInnen

N.N.

Referentin Graduiertenakademie (Postdocs, NachwuchsgruppenleiterInnen und JuniorprofessorInnen)

 +49 7071 29-76427
infospam prevention@graduiertenakademie.uni-tuebingen.de