Als internationale Forschungsuniversität erwartet die Universität Tübingen von ihren Forscherinnen und Forschern, dass sie sich an etablierte Standards einer guten wissenschaftlichen Praxis halten. Verstöße gegen diese Standards können nicht nur das Ansehen der verantwortlichen Forscherin bzw. des verantwortlichen Forschers zerstören, sondern auch den Ruf unserer Universität schwer beschädigen.
Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat die Universität Tübingen Leitlinien verabschiedet sowie Strukturen und Anlaufstellen geschaffen.
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Tübinger Leitlinien basieren auf dem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die DFG hat zur praxisnahen und fachspezifischen Konkretisierung des Kodex ein Online-Portal eingerichtet.
Ombudspersonen zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Universität Tübingen hat Ombudspersonen berufen, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können. Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie nehmen Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle zur Untersuchung weiter. Neben den Ombudspersonen zur guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität Tübingen Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten eingesetzt. Diese sind Anlaufstelle bei Konflikten während der Promotionsphase.
Weitere Dokumente zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der Wissenschaftsrat (WR) und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben sich in mehreren Positionspapieren zur guten wissenschaftlichen Praxis und zu wissenschaftlichem Fehlverhalten geäußert.
Falls Sie als Mitglied der Universität wissenschaftliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis vermuten oder anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte an eine der oben genannten Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis. Die Ombudspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Die jeweilige Ombudsperson prüft den konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf seine Bedeutung. Begründete Verdachtsfälle werden an die Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten weitergegeben.