Uni-Tübingen

Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung

Die Universität Tübingen hat nach § 4 Absatz 9 des Landeshochschulgesetzes (LHG) für ihre Mitglieder und Angehörigen eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung zu bestellen.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 folgende Personen bestellt:

  1. Frau Prorektorin Professorin Dr. Karin Amos als Ansprechpartnerin für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung,
  2. Herrn Kanzler Dr. Andreas Rothfuß als Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung.

Aufgabe der Ansprechpersonen ist es, weibliche und männliche Mitglieder und Angehörige der Universität Tübingen in Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung über interne und externe Möglichkeiten der Beratung und Information aufzuklären. Zudem informiert die Ansprechperson über mögliche formelle Schritte und vermittelt auf Wunsch einen Kontakt zur zuständigen Organisationseinheit. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse von Betroffenen dürfen nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.

Im Umgang mit Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bleiben die Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen“ vom 13. Februar 2003 und die Handreichung „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Tübingen“ unberührt. Zu beachten ist zudem insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Beauftragten für Chancengleichheit.