Transport von biologischem Material
Verpackung von Gefahrgut
Der Absender von ansteckungsgefährlichen Stoffen muss sicherstellen, dass die Versandstücke so vorbereitet sind, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und keine Gefahr für Personen oder Tiere während der Beförderung darstellen.
Verpackungsvorschrift 650
muss für Biologische Stoffe der Kategorie B (UN 3373) angewandt werden.
Die Verpackung muss enthalten:
(a) Innenverpackungen bestehen aus:
- einem oder mehreren wasserdichten Primärbehältern,
- einer wasserdichten Sekundärverpackung,
- einem Adsorptionsmaterial, das zwischen dem/den Primärbehälter(n) und dem Sekundärbehälter eingebracht wird.
(b) Eine Außenverpackung von ausreichender Festigkeit; diese muss aber nicht UN-zertifiziert sein.
Max. 1 l/kg pro Primärbehälter, 4 l/kg in Außenverpackung
Eine detaillierte Liste des Inhalts muss zwischen der Sekundärverpackung und der Außenverpackung beigelegt werden.
Mindestabmessungen:
Raute 50 x 50 mm,
Linie 2 mm,
Buchstaben/Zahlen 6 mm