Betriebsärztlicher Dienst der Universität Tübingen
Ihre Ansprechpartner in der Arbeits- und Sozialmedizinischen Ambulanz
Frau Dr. med. Melanie Örgel, Oberärztin und Ambulanzleitung, mit Ambulanzteam und
Frau Professorin Dr. med. Monika A. Rieger, leitende Betriebsärztin des Instituts
ambulanz.arbeitsmedizin @med.uni-tuebingen.de
Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung: Betriebsärztliche Angebote
Terminvereinbarung
für arbeitsmedizinischen Vorsorge(-untersuchungen), Impfungen, Beratungen:
+49 7071 29-82081
jeweils montags bis donnerstags von 13.00h bis 14.30h
Sprechzeiten
für telefonische Beratung zu arbeitsmedizinischen Fragen:
+49 7071 29-87092
jeweils montags bis freitags von 8.30h bis 13.30h
Das Team der Arbeits- und Sozialmedizinischen Ambulanz ist für die betriebsärztliche Betreuung aller Beschäftigten der Universität mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät zuständig. Das Team betreut zudem die Studierenden aller Fakultäten.
Die Aufgaben von Betriebsärztinnen und -ärzten sind im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt (§3 ASiG).
Tätigkeitsspektrum des Betriebsärztlichen Dienstes
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Individuelle Beratung bei allen gesundheitlichen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen
- Schutzimpfungen
- Beratung bei Arbeitsunfällen
- Beratung von Schwangeren und deren Vorgesetzten, insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes
- Beratung zur Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen (Ergonomie, Sehhilfen etc.)
- Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, Fußschutz, Gehörschutz etc.)
- Beratung zum Hautschutz und zur Erstellung von Hautschutzplänen bei Tätigkeiten, die mit hoher Belastung der Hände durch Feuchtigkeit einhergehen
- Beratung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze
- Regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze
- Beratung zur Auswahl und korrekten Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung
- Erfassung und Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen
- Erarbeitung von Präventionskonzepten und -maßnahmen
- Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und anderer Gremien