Forschungsgruppen – Information und Beratung
Antragsinitiativen für Forschungsgruppen
- Sollten von besonders ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen werden, die
- über ein qualitativ hochwertiges und originelles Forschungsvorhaben verfügen.
- Interdisziplinärität ist nicht zwingend notwendig.
Die Laufzeit einer FOR beträgt in der Regel bis zu acht Jahre in zwei Antragsphasen zu je vier Jahren (bis 30. September 2018: 3+3 Jahre). Forschungsgruppen können aus verschiedenen Modulen aufgebaut werden, deren Auswahl nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Beantragung eigener Stellen ist möglich.
Antragsverfahren und Fristen:
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine Antragsskizze („Konzeptpapier“) mit einer circa zehnseitigen Beschreibung des Gesamtvorhabens und ein- bis zweiseitigen Zusammenfassungen der Einzelvorhaben eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wird viermal jährlich über die Aufforderung zum Vollantrag entschieden. Der Einrichtungsantrag wird dann von Gutachtenden am Ort der Antragstellenden geprüft und den DFG-Gremien gegebenenfalls zur Annahme empfohlen.
Antragsskizzen für Forschungsgruppen können jederzeit eingereicht werden. Für Kolleg-Forschungsgruppen erfolgen jährlich Ausschreibungen, meist mit Einreichungsfrist Mitte Februar.
Beratung:
Antragsinitiativen für Forschungsgruppen werden dringend gebeten, sich frühzeitig mit den Ansprechpersonen in den jeweiligen Bereichen in Verbindung zu setzen:
- mit der Abteilung Forschungsförderung der Zentralen Verwaltung, damit schon in der Skizzenphase eine intensive Beratung und die notwendige Abstimmung mit der Hochschulleitung erfolgen können. Speziell für Kollegforschungsgruppen sollten schon in der Skizzenphase Vorabsprachen über geeignete Raumzusagen getroffen werden, da diese in der Begutachtung besonders relevant sind.
- mit der jeweiligen Fakultätsleitung bzw. den fakultätsinternen Forschungskommissionen, falls diesen Anträge vorgelegt werden müssen. In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät kontaktieren Sie hierzu bitte den Prodekan Forschung Professor Klaus Harter oder Frau Meike Kammler im Dekanat.
- Initiativen für Forschungsgruppen und Klinische Forschungsgruppen aus der Medizinischen Fakultät werden gebeten, sowohl mit der Forschungsförderung der Fakultät als auch mit der Zentralen Verwaltung in Kontakt zu treten.
- Ebenso sollte frühzeitig Kontakt mit den Programmbeauftragten bei der DFG aufgenommen werden.
Unterstützung zur Antragstellung:
Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Vollantrags kann eine intramurale Anschubfinanzierung beantragt werden. Weitere Informationen geben die Ansprechpersonen in der Forschungsförderung.
Beachten Sie auch die zentralen Textbausteine zur Unterstützung von Forschungsantragstellungen zu universitätsweiten Themen (Gleichstellung, Nachwuchsförderung etc).