Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft

Informationen zu den Austauschprogrammen

Das ERASMUS+ Programm

Das ERASMUS+ Programm fördert den Studierendenaustausch und die Zusammenarbeit im Bereich der (Hochschul-)Bildung zwischen den Mitgliedstaaten der EU, den EFTA-Ländern, der Türkei und der Schweiz.

Durch Partnerschaften zwischen Fachbereichen der Eberhard Karls Universität mit Fachbereichen ausländischer Partnerhochschulen werden Zulassungsbedingungen und Anzahl der Plätze festgelegt und zudem gewährleistet, dass Studierende organisatorische Hilfestellung bekommen, von den Studiengebühren befreit werden, finanzielle Unterstützung durch das Mobilitätsstipendium erhalten und im Ausland erbrachte Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden können.

Im Rahmen des ERASMUS+ Programms können Studierende bis zu zwei Semester pro Studienabschnitt (BA/MA/PhD) im Ausland studieren und finanziell gefördert werden. Die Beratung und Bewerbung für ein Auslandssemester läuft über die Auslandsstudienberatung des Heimatinstituts. 

Mehr Informationen zum ERASMUS+ Programm finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Das CIVIS Programm

Die Eberhard Karls Universität Tübingen hat sich als Gründungsmitglied mit sieben weiteren europäischen Hochschulen im neuen Bündnis „CIVIS – A European Civic University“ zusammengeschlossen. Gemeinsam soll der internationale Studierendenaustausch, die europäische Zivilgesellschaft sowie Kooperationen mit Afrika und dem Nahen Osten gefördert werden. Im Gegensatz zum ERASMUS+ Programm bestehen die Partnerschaften nicht zwischen einzelnen Fachbereichen, sondern zwischen den teilnehmenden Universitäten.

Für Studierende bietet das CIVIS Programm ein erleichterter Studierendenaustausch zu den gleichen Konditionen und Förderungen wie beim ERASMUS+ Programm. Die Beratung und Bewerbung für ein Auslandssemester läuft über die Auslandsstudienberatung des Heimatinstituts.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite von CIVIS.


Informationen zum außereuropäischen Austausch

Neben den europäischen Austauschprogrammen ERASMUS+ und CIVIS unterhält die Eberhard Karls Universität auch zahlreiche Partnerschaften zu renommierten außereuropäischen Hochschulen auf der ganzen Welt. Die Austauschvereinbarungen ermöglichen ein Auslandsstudium für Tübinger Studierende für ein bis zwei Semester, ohne dafür Studiengebühren im Ausland zahlen zu müssen. Für die Reise- und Lebenshaltungskosten muss dabei jedoch selbst aufgekommen werden.

Im Gegensatz zu den europäischen Austauschprogrammen läuft die Bewerbung und Platzvergabe zentral über die Universität Tübingen und nicht über die Fachbereiche. Die durch die Austauschvereinbarungen zu vergebenden Plätze stehen dabei allen Tübinger Studierenden zur Verfügung, deshalb gelten besondere Auswahlkriterien wie Sprachvoraussetzungen, Notendurchschnitt, Empfehlungsschreiben, Eignung und Motivation, um für einen Platz ausgewählt zu werden.

Mehr Informationen und Kontakte zu den zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite des International Office.


Informationen zum Bewerbungsverfahren

Im ERASMUS+ Programm regeln Partnerschaften und Verträge zwischen einzelnen Fachbereichen und Instituten den Studierendenaustausch. Deshalb läuft auch das Bewerbungsverfahren über das jeweilige Heimatinstitut, welches die vertraglich festgelegten Plätze für Partnerinstitute nach eigenen Kriterien vergibt. Da das CIVIS Programm zu den gleichen Konditionen stattfindet, läuft auch hier die Bewerbung vorab über das jeweilige Heimatinstitut.

Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit der Planung Ihres Auslandsstudiums auseinanderzusetzten - bestenfalls zwölf Monate vor Antritt des Aufenthalts. Bei der unverbindlichen Orientierung oder weiteren Fragen unterstützt die Auslandsstudienberatung in der offenen Sprechstunde oder per E-Mail. 

Voraussetzungen für das Auslandsstudium

  • Individuelle Sprachkenntnisse: In der Regel sind Englischkenntnisse für die Partnerinstitute ausreichend. In den meisten Fällen erwarten die Institute jedoch ein bestimmtes Sprachlevel der jeweiligen Landessprache als Voraussetzung für das Auslandsstudium. Es wird daher unbedingt empfohlen, sich rechtzeizig nach den jeweiligen Sprachvoraussetzungen zu erkundigen.

  • Sie müssen bei Antritt des Auslandsstudiums mindestens im dritten Hochschulsemester sein. Haupt- und Nebenfächler werden dabei gleichberechtigt behandelt.

  • Eine fristgerechte Einreichung des Bewerbungsformulars sowie eine vorherige Absprache mit der Auslandsstudienberatung. Das Bewerbungsformular erhalten sie auf Nachfrage per Mail: info.internationalspam prevention@lui.uni-tuebingen.de

Bitte beachten Sie: Die internen Bewerbungsfristen sind jeweils jedes Jahr am 30. April für einen geplanten Auslandsaufenthalt im darauffolgenden Sommersemester und am 30. Dezember für das darauffolgende Wintersemester. Nach der Platzvergabe im Mai und im Januar werden Sie per E-Mail informiert und haben dann die Möglichkeit, einen Platz verbindlich anzunehmen oder abzulehnen. Die Platzvergabe erfolgt bei gleicher Voraussetzung per Losung. 


Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeiten

Im Rahmen des ERASMUS+ und CIVIS Programms für den europäischen Austausch kann Ihr Auslandsaufenthalt finanziell mit dem Mobilitätsstipendium gefördert werden, welches das International Office der Universität Tübingen vergibt. Die Höhe des monatlichen Fördersatzes ergibt sich aus dem der Universitätskasse zugewiesenen Gesamtbetrag der Europäischen Kommission und der jeweiligen Ländergruppe des Ziellandes.

Vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhalten die Studierenden das Grant Agreement (Stipendienvertrag), das über die Bewilligung, den Förderungszeitraum und die Höhe des Zuschusses informiert. Dieser wird nach Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung auf das dort angegebene Konto überwiesen.

Die Verpflichtung zur Zahlung von festen Länderpauschalen seitens der EU kann bewirken, dass nicht alle Studierenden gefördert werden können. In diesem Fall wird ein Ranking nach bestimmten Kriterien (Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse, Motivation u.a.) erstellt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Erasmus-Mobilitätsstipendiums oder auf eine bestimmte Förderhöhe.

ACHTUNG: Die Förderung für einen Auslandsaufenthalt in der Schweiz wird über ein separates Portal gefördert. Weitere Informationen dazu gibt es auf Nachfrage.

Zusammensetzung der Ländergruppen und monatlichen Förderraten (Stand 2024):

Ländergruppe Zielländer Fördersatz
1 Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, UK 600,00 Euro/Monat
2 Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern 540,00 Euro/Monat

Sonderförderungsmöglichkeiten

Studierende mit Behinderung (ab einem Behinderungsgrad von 50%) und Studierende mit Kind(ern) können Sondermittel für ein Auslandsstudium erhalten. Hierzu ist ein Antrag beim International Office der Universität Tübingen erforderlich.

Bei weiteren Fragen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Katharina Ritz vom International Office.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Neben dem Mobilitätsstipendium, das Bestandteil des ERASMUS+ und CIVIS Programms ist, können Sie selbstständig zusätzliche oder alternative Förderungen beantragen, um einen Auslandsaufenthalt besser finanzieren zu können. Hier finden Sie eine Auswahl an weiteren Fördermöglichkeiten.

Auslands-BAföG

BAföG kann nicht nur für ein Studium im Inland, sondern auch für ein Auslandsstudium beantragt werden. Die Förderkriterien für das Auslands-BAföG sind weniger streng, deshalb kann sich der Antrag selbst für Studierende lohnen, die in Deutschland kein BAföG erhalten würden. Zudem ist das Auslands-BAföG immer kombinierbar mit dem Mobilitätsstipendium.

Weil die Bearbeitungszeit der Anträge erfahrungsgemäß sehr langwierig ist, sollten Sie so früh wie möglich einen Antrag stellen. Zur Fristwahrung reicht vorerst ein formloser Antrag, die Formulare und erforderlichen Dokumente sollten aber so schnell wie möglich eingereicht werden. Daten und Dokumente, die Sie noch nicht haben, wie etwa eine Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule, können Sie selbstverständlich nachreichen. Eine Bescheinigung über die Teilnahme am ERASMUS+ Programm oder der Platzzusage erhalten Sie bei Bedarf bei der Auslandsstudienberatung im LUI.

Anders als das BAföG für ein Inlandsstudium wird das Auslands-BAföG nicht im Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim verwaltet, sondern je nach zugeteiltem Zielland in einem anderen Studierendenwerk in Deutschland.

Hier und auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung, Kontakte und Links sowie einen BAföG-Rechner, mit dem Sie schon mal selbst Ihre Chancen auf eine Förderung abschätzen lassen können.

DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst informiert nicht nur über Studienmöglichkeiten in verschiedenen Ländern, sondern verfügt auch über eine Datenbank, die je nach Fachrichtung, Zielland und Aufenthaltsdauer mögliche Stipendien zeigt.

Weitere Stipendien

Studienstiftungen vergeben Stipendien nicht nur für das Inland, sondern teilweise auch für ein Auslandsstudium. Deren Höhe orientiert sich an den BAföG-Richtlinien, hinzu kommt ein monatliches "Büchergeld". Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Stiftungen und Organisationen. Hier eine exemplarische Auswahl der größten Stiftungen:

Deutschlandstipendium 

Baden-Württemberg-Stiftung

Konrad-Adenauer-Stiftung

Friedrich-Naumann-Stifung

Hans-Böckler-Stiftung

Hanns-Seidel-Stifung

Cusanuswerk

Evangelisches Studienwerk Villigst

Studienstiftung des deutschen Volkes

Heinrich-Böll-Stiftung


Informationen zu den ECTS und den Anrechnungsmöglichkeiten

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Anrechnung des Auslandsstudiums. Sie können sich frei entscheiden, ob Sie für das Auslandsstudium an sich oder die im Ausland erbrachten Leistungen als ECTS im Transcript of Record hinterlegt haben möchten.

Anerkennung des Auslandsstudium an sich: Sollten Sie im Hauptfach Empirische Kulturwissenschaft studieren, können sie sich das Auslandssemester bis max. 15 ECTS als Schlüsselqualifikation anrechnen lassen.

Anerkennung der im Ausland erlangten ECTS: Sowohl Studierende aus dem Hauptfach als auch dem Nebenfach können sich einzelen Veranstaltungen aus dem Ausland und die in diesem Rahmen erlangten ECTS an einer geeigneten Stelle in Ihrem Transcript of Record anrechnen lassen. Beispielsweise in einem bestimmten Modul oder ebenfalls als Schlüsselqualifikation.

In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung der Empirischen Kulturwissenschaft! Diese unterstützt Sie bei der Anrechnung und Anerkennung sowie allen weiteren Fragen rund um das Thema.


Informationen für Fachfremde

Das Ludwig-Uhland-Institut akzeptiert fachfremde Bewerbungen von Studierenden, die nicht Empirische Kulturwissenschaft studieren. Es gelten die gleichen Voraussetzungen und Bewerbungsfristen, eine parallele Bewerbung bei anderen Instituten hat keine negativen Auswirkungen. Wir bitten jedoch um eine rechtzeitige Absage, falls Sie Ihre Bewerbung am LUI zurückziehen möchten, sodass andere Fachfremde eine Chance bekommen.

Beachten Sie bitte:

  • Bevor wir eine Bewerbung akzeptieren, muss im Vorfeld mit der Partnerhochschule abgeklärt werden, ob diese Fachfremde akzeptiert.

  • Unsere zur Verfügung stehenden Plätze sind reserviert für unsere Partnerinstitute, das heißt wenn Sie an der Partnerhochschule in einem anderen Institut/Studiengang Veranstaltungen besuchen möchten, muss dies mit dem Partnerinstitut sowie Ihrem Wunschinstitut abgeklärt werden.

  • Bei der Platzvergabe bevorzugen wir unsere eigenen Studierenden.

Bitte informieren Sie sich selbstständig rechtzeitig und wenden Sie sich zur Unterstützung oder bei Fragen an die Auslandsstudienberatung Ihres Fachs oder an die Auslandsstudienberatung im Ludwig-Uhland-Institut.