Romanisches Seminar

Master of Education NEU (Beginn ab WS 22/23)

Studien- und Prüfungsordungen (Haupt- und Erweiterungsfach), inkl. Vorleistungen im B.Ed.

Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil (AT) die allgemein gültigen Rahmenbedingungen vom Studium des Master of Education (M.Ed.) sowie der Erweiterungsfächer M.Ed. (Struktur des Studienganges, Studien- und Prüfungsleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Masterarbeit, Bildung der Mastergesamtnote usw.).

Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (Aufbau des Studiums, Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit, Bildung der Abschlussnote im Fach usw.):

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Zur Vermeidung von Leerlaufzeiten im Bachelorstudium ermöglicht die Universität Tübingen in der Endphase des Zwei-Fächer-Studiums im Bachelorstudiengang den Erwerb von zusätzlichen Leistungen im Vorgriff auf ein angestrebtes Studium im Masterstudiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Master of Education (M.Ed.) (Vorleistungen Masterstudium):

Insgesamt (in zwei Fächern) können bis zu 24 ECTS-Punkten im Master erworben werden, sofern im Bachelor-Studiengang mindestens 150 ECTS-Punkte bereits erworben wurden. 

Die fachspezifischen Vorleistungen werden in der jeweiligen B.Ed.-Prüfungsordnung (Besonderer Teil, § 3 (4)) geregelt: In den Romanistik-Fächern kann nur das jeweilige Komplementärmodul MED_LK oder MED_SK absolviert werden (Master-Hauptseminar mit Prüfungsleistung Hausarbeit).

Modulhandbücher (Haupt- und Erweiterungsfach)

Die Modulhandbücher (MHB) liefern wichtige Informationen zu den Modulen (zum Beispiel Teilnahmevoraussetzungen, ECTS-Punkte, Lehrformen, Prüfungs- und Studienleistungen) sowie zum empfohlenen Studienverlauf.

 

Weitere Informationen bezüglich des Erweiterungsfaches finden Sie hier.

Sprachkenntnisse (Latein, zweite romanische Sprache)

Die sprachlichen Voraussetzungen in Bezug auf Latein und einer zweiten romanischen Sprache sind im M.Ed.-Studiegang gleich wie im Bachelor of Education geregelt. Besonders Studienortwechsler, die den B.Ed. nicht in Tübingen absolviert haben, sollen diese Voraussetzungen berücksichtigen.

Auslandsaufenthalt (obligatorisch!)

Bei Abschluss des konsekutiv aufgebauten Lehramstudiums B.Ed. und M.Ed. (Beginn ab WS 22/23) verfügen Studierende über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie in der Regel im Rahmen eines zusammenhängendes Aufenthalts von mindestens drei Monaten in Ländern der Zielsprache erworben haben. Der Nachweis erfolgt zum Studienabschluss des M.Ed. beim Prüfungsamt. Wenn der Aufenthalt bereits im B.Ed. absolviert worden ist, wird dieser beim Prüfungsamt anerkannt. 

Der mehrmonatige Auslandaufenthalt kann im Rahmen des Erasmus-Programmes, des Fremdsprachassistenzprogrammes PAD, über fachbezogene Berufserfahrungen oder als Praktikum durchgeführt werden.

Wenn Sie vor dem Studium bereits mindestens 3 Monate im Ausland gewesen sind, können Sie das Formular ausfüllen und sich an Frau Gramatzki wenden.

Schulpraxissemester

Das Schulpraxissemester erfolgt immer im WS. Nähere Informationen finden Sie hier.

Gleichzeitig zu dem Schulpraxissemester muss das Kolloquium im Fachdidaktik absolviert werden. Siehe "Fachdidaktik"

Fachdidaktik

  • ​​​Kolloquium Fachdidaktik (Modul FD): es handelt sich hierbei um eine begleitende Veranstaltung zum Praxissemester an der Schule, die nur ZEITGLEICH zum Praxissemester besucht werden darf. Falls Sie am PAD-Programm teilnehmen, setzen Sie sich bitte VOR dem Auslandssemester mit Herrn Prof. Dr. Plikat in Verbindung.
  • Seminar Fachdidaktik (Modul FD): Das Seminar darf nur NACH dem Praxissemester besucht werden.

Hauptseminar-Klausur (Modul L bzw. S)

Die Hauptseminar-Klausur in der Fremdsprache dauert 3 Stunden und wird i.d.R. am ersten vorlesungsfreien Donnerstag von 9-12 Uhr geschrieben.
Die Nachholklausur wird in der Regel am ersten Montag in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit von 9:00 bis 12:00 Uhr geschrieben.

Genaue Termine und Räume werden von den DozentInnen bekannt gegeben.

Modul Wissenschaftliche Vernetzung (WV) und mündliche Prüfungen (gültig ab SoSe 26)

Das Modul WV besteht aus einem Kolloquium (in der Sprach- oder Literaturwissenschaft, das andere darf freiwillig dazu belegt werden), einer Übung "Wissenschaftliche Textproduktion (mündlich)" und zwei mündlichen Prüfungen, die nicht unbedingt im selben Semester abgelegt werden müssen. Diese Prüfungen sind als Abschluss des Studiums konzipiert. Die Inhalte werden entsprechend gewählt.

In den mündlichen Prüfungen werden literaturwissenschaftliche und sprachwissenschaftliche Themen jeweils 30 Minuten lang in der Fremdsprache geprüft. Wird der sprachliche Bereich nicht mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet, gelten die mündlichen Prüfungen als nicht bestanden. Nicht als Schwerpunktthemen gewählt werden dürfen die Themen der Hausarbeit im M.Ed., der Klausur im M.Ed.  sowie der Bachelorarbeit. Bezüglich der fachspezifischen Vorgaben der Sprachwissenschaft und der Literaturwissenschaft orientieren Sie sich bitte an den jeweiligen Regelungen: Themenüberblick LiteraturwissenschaftThemenüberblick Sprachwissenschaft

Vorbereitungshinweise: Schon ab dem 2. Master-Semester sollten die Studierenden Kontakt mit möglichen Prüfer:innen aufnehmen, um die mündliche Prüfung vorzubereiten. 

Anmeldung und Zulassung zu den Prüfungen im Juli oder Oktober

Anmeldung über das Sekretariat für die Zuteilung der Prüfer:innen

romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de

01. Dez.
Verteilung der Prüfer*innen15. Dez.
Abgabe von Themenliste im Sekretariat Romanistik (per Mail: romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de)31. Jan. 

Kursanmeldung: Kolloquium und Übung Wiss. TP (mündlich), auf alma 

Ohne abgegebene Themenliste erfolgt keine Zulassung zum Kolloquium!

März
Besuch des Kolloquiums (und Wiss. TP mündlich, falls dies noch nicht belegt worden ist)SoSe
Prüfungsanmeldung: Studien- (Koll, wTPm) und Prüfungsleistungen (mündl. Prüfungen), auf alma (genaue Fristen bestimmt das Prüfungsamt)Juni
Letzter möglicher Termin für die Entscheidung über die Aufteilung der Prüfungen15. Juni

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung in der letzten Vorlesungswoche im Juli

Die Noten für die Module L+SK bzw. S+LK sowie FD müssen vorliegen. Wenn Sie bis dahin die Zulassungsvoraussetzungen nicht erbracht haben, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung im Oktober abzulegen.

30. Juni
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung in der ersten Vorlesungswoche im Oktober15. Sept.
Zwei Wochen vor den Prüfungen werden die Prüfungstermine den Studierenden per Mail mitgeteilt.
Rücktritte von den mündl. Prüfungen sind selbständig über alma innerhalb der Frist für die Prüfungsanmeldung möglich. Danach ist der Rücktritt NUR per Mail an die Prüfer:innen UND an romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de bis 3 Werktage (ohne Samstage) vor der Prüfung um 23:59 Uhr möglich. Versäumte oder verspätete Rücktritte zählen als Fehlversuch.
Anmeldung und Zulassung zu den Prüfungen im Juli oder Oktober

Anmeldung über das Sekretariat für die Zuteilung der Prüfer:innen

romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de

01. Mai
Verteilung der Prüfer*innen15.Mai
Abgabe von Themenliste im Sekretariat Romanistik (per Mail: romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de)15. Juni 

Kursanmeldung: Kolloquium und Übung Wiss. TP (mündlich), auf alma 

Ohne abgegebene Themenliste erfolgt keine Zulassung zum Kolloquium!

August
Besuch des Kolloquiums (und Wiss. TP mündlich, falls dies noch nicht belegt worden ist)WS
Prüfungsanmeldung: Studien- (Koll, wTPm) und Prüfungsleistungen (mündl. Prüfungen), auf alma (genaue Fristen bestimmt das Prüfungsamt)Januar
Letzter möglicher Termin für die Entscheidung über die Aufteilung der Prüfungen07. Januar

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung in der letzten Vorlesungswoche im Februar

Die Noten für die Module L+SK bzw. S+LK sowie FD müssen vorliegen. Wenn Sie bis dahin die Zulassungsvoraussetzungen nicht erbracht haben, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung im April abzulegen.

10 Januar
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung in der ersten Vorlesungswoche im April15. März
Zwei Wochen vor den Prüfungen werden die Prüfungstermine den Studierenden per Mail mitgeteilt.
Rücktritte von den mündl. Prüfungen sind selbständig über alma innerhalb der Frist für die Prüfungsanmeldung möglich. Danach ist der Rücktritt NUR per Mail an die Prüfer:innen UND an romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de bis 3 Werktage (ohne Samstage) vor der Prüfung um 23:59 Uhr möglich. Versäumte oder verspätete Rücktritte zählen als Fehlversuch.

Masterarbeit

Wichtige Informationen finden Sie hier.

Für die Bearbeitung der Masterarbeit haben Sie ab der Anmeldung beim Prüfungsamt 16 Wochen Zeit. Wenn Sie das Referendariat (Beginn jährlich im Januar) antreten möchten, sollten Sie die Masterarbeit spätestens bis zum 15. Juni beim Prüfungsamt angemeldet haben, um regulär ins Referendariat starten zu können. 
Sollte eine Anmeldung bis zum 15. Juni für Sie nicht möglich sein, dann können Sie die Arbeit noch bis spätestens 15. September anmelden, werden im Referendariat dann allerdings zunächst den Status als Gasthörer unter Vorbehalt haben. Eine Anmeldung der Arbeit nach dem 15. September führt automatisch dazu, dass Sie vom Referendariat für das kommende Jahr ausgeschlossen werden und dieses nicht antreten können. Weitere Info finden Sie hier.

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit nach der Anmeldung beträgt 16 Wochen.