Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil (AT) die allgemein gültigen Rahmenbedingungen vom Studium des Master of Education (M.Ed.) sowie der Erweiterungsfächer M.Ed. (Struktur des Studienganges, Studien- und Prüfungsleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Masterarbeit, Bildung der Mastergesamtnote usw.).
Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (Aufbau des Studiums, Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit, Bildung der Abschlussnote im Fach usw.):
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Zur Vermeidung von Leerlaufzeiten im Bachelorstudium ermöglicht die Universität Tübingen in der Endphase des Zwei-Fächer-Studiums im Bachelorstudiengang den Erwerb von zusätzlichen Leistungen im Vorgriff auf ein angestrebtes Studium im Masterstudiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Master of Education (M.Ed.) (Vorleistungen Masterstudium):
Insgesamt (in zwei Fächern) können bis zu 24 ECTS-Punkten im Master erworben werden, sofern im Bachelor-Studiengang mindestens 150 ECTS-Punkte bereits erworben wurden.
Die fachspezifischen Vorleistungen werden in der jeweiligen B.Ed.-Prüfungsordnung (Besonderer Teil, § 3 (4)) geregelt: In den Romanistik-Fächern kann nur das jeweilige Komplementärmodul MED_LK oder MED_SK absolviert werden (Master-Hauptseminar mit Prüfungsleistung Hausarbeit).