Exzellenzstrategie

Projektförderung für NachwuchswissenschaftlerInnen

Im Rahmen des Nachwuchsförderprogramms können Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten, die an der Universität Tübingen angesiedelt sind, eingereicht werden.

Voraussetzungen

Promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen an der Universität Tübingen

  • die nicht der Medizinischen Fakultät angehören*,
  • die bis mindestens zumn Ende der Förderlaufzeit eine Anstellung an der Universität Tübingen haben,
  • deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • NachwuchswissenschaftlerInnen, die bereits einmal eine Förderung aus diesem Programm erhalten haben, können sich nur noch einmal um eine Förderung bewerben, sofern sie nachweisen können, dass aus der ersten Förderung ein drittmittelfinanziertes Projekt entstanden ist.

*Die Medizinische Fakultät betreibt eigene Förderprogramme.

Was kann gefördert werden?

Anlauffinanzierung von innovativen Projekten mit entsprechend großer Aussicht auf externe Drittmittelförderung, insbesondere Förderung von qualifizierten NachwuchswissenschaftlerInnen zum Aufbau eigenständiger Forschungsprojekte. Ziel der Förderung soll die Erarbeitung eines größeren Drittmittelantrags sein. Eine Überbrückungsfinanzierung der eigenen Stelle aus diesen Fördergeldern ist nicht möglich.

Förderumfang

  • Sachmittel
  • Investitionsmittel
  • Hilfskräfte
  • eine halbe E 13-Stelle (in besonders begründeten Fällen)

Antragssumme: Maximal 35.000 Euro

Förderdauer

max. 18 Monate

Auswahlverfahren

Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren sind hier zu finden.