Die Projektförderung bietet Postdocs und JuniorprofessorInnen der Universität Tübingen eine Anlauffinanzierung zum Aufbau eigenständiger Forschungsprojekte. Mithilfe der Projektgelder sollen Vorarbeiten für einen größeren Drittmittelantrag geleistet werden. Eine Finanzierung der eigenen Stelle ist nicht möglich.
Das Programm wird jährlich ausgeschrieben.
Nächste Bewerbungsfrist: Voraussichtlich März 2027
Antragsberechtigt sind promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen (inkl. JuniorprofessorInnen) an der Universität Tübingen,
Beantragt werden können
Antragssumme: Maximal 35.000 Euro
Details zu den förderfähigen Ausgaben und ihrer Berechnung finden Sie in den FAQs https://www.uni-tuebingen.de/de/78465
Projektlaufzeit: max. 18 Monate
Für den Antrag ist die bereitgestellte Vorlage zu nutzen. Das Forschungsvorhaben soll fünf Seiten nicht überschreiten (Literaturverzeichnis ist nicht in den 5 Seiten inbegriffen). Das Innovative und die Relevanz des Vorhabens sollen im Antrag zum Ausdruck kommen.
Der Antrag kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden (Englisches Template für die Antragstellung). Der Antrag soll so formuliert werden, dass auch fachfremde Personen die Inhalte schnell erfassen können.
Die Antragstellung erfolgt in drei Schritten:
Bitte beachten Sie:
Eine zeitgleiche Bewerbung auf das intramurale Förderprogramm Projektförderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler und auf das Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden mit dem gleichen Projektthema ist prinzipiell möglich, eine Doppelförderung ist allerdings ausgeschlossen. Da die Entscheidung zur Projektförderung früher erfolgt als die für das Eliteprogramm, wird Ihr Projekt bei positiver Evaluation durch die Forschungskommission zunächst unter Vorbehalt bewilligt. Sollten Sie später zusätzlich ins Eliteprogramm aufgenommen werden, so entfällt die Zusage für die Projektförderung.
Wenn Sie planen, sich auf beide Programme zu bewerben, wird eine Beratung vorab dringend empfohlen.
Nach formeller Prüfung auf Vollständigkeit wird der Antrag von Gutachtenden bewertet. Die Auswahl erfolgt durch die Kommission für Forschungsfragen der Universität Tübingen. Eine endgültige Förderentscheidung trifft das Rektorat. Die Antragsstellenden werden Anfang Juli über die Entscheidung informiert.
Bewertungskriterien:
Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Projektförderung: https://www.uni-tuebingen.de/de/78465
Online-Information: 5. Februar 2026, 12 Uhr im Rahmen der Research Funding Snacks
Eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung wird empfohlen.
Kontakt:
Dr. Marion Jäger, Tel. 07071/29-75078
E-Mail: marion.jaegerspam prevention@uni-tuebingen.de