Tübingen School of Education (TüSE)

Musik und Bildende Kunst im Lehramtsstudium

Um ein Lehramtsstudium mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik zu ermöglichen, kooperiert die Universität Tübingen mit Partnerhochschulen in Stuttgart und Trossingen. Das heißt Bildende Kunst bzw. Musik werden an der Partnerhochschule studiert, das zweite allgemeinbildende Fach kann an der Universität Tübingen studiert werden.

Bildende Kunst auf Lehramt

Unsere Kooperationshochschule für das Fach Bildende Kunst auf Lehramt:

Ein Studienbeginn im Bachelor of Education (B.Ed.) ist nur zum Wintersemester (WS) möglich: 

  • Die Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung ist Ende April, die Eignungsprüfung findet im Juni statt. 

Ein Studienbeginn im Master of Education (M.Ed.) ist sowohl zum Sommer (SS) -  als auch zum Wintersemester (WS) möglich: 

  • Die Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung zum Sommersemester (SS) ist Mitte Dezember, die Eignungsprüfung findet im Februar statt.
  • Die Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung zum Wintersemester (WS) ist Mitte Juni, die Eignungsprüfung findet im Juli statt.

 Aktuelle Angaben zu den Bewerbungsfristen sowie zu den Aufnahmebedingungen finden sich auf der oben verlinkten Website der abk!

Musik auf Lehramt

Für das Fach Musik auf Lehramt kooperieren wir mit zwei Hochschulen:

Musik in Stuttgart

  • Bewerbungsfrist zur Aufnahmeprüfung zum Wintersemester (WS): Mitte April
  • Bewerbung zur Aufnahmeprüfung zum Sommersemester (SS): Mitte November

Musik in Trossingen

  • Bewerbungsfrist zur Aufnahmeprüfung zum Wintersemester (WS): Anfang April
  • Prüfungszeitpunkt: Mitte Juni
  • Bewerbungsschluss zur Aufnahmeprüfung zum Sommersemester (SS): Anfang November
  • Prüfungszeitpunt: Ende Januar

Aktuelle Angaben zu den Bewerbungsfristen sowie zu den Aufnahmebedingungen finden sich auf den Websiten der oben verlinkten Hochschulen!

Wo werden die bildungswissenschaftlichen Module (BWS) belegt?

Während klar ist, dass das künstlerische Fach (Musik/Bildende Kunst) an der Kooperationshochschule und das allgemeinbildende Zweitfach an der Universität Tübingen belegt werden, wird die Belegungsmöglichkeit der bildungswissenschaftlichen Module im Lehramtsstudium (BWS) je nach Kooperationsvereinbarung abhängig von der Kooperationshochschule und dem jeweiligen Studienabschnitt (B. Ed. oder M. Ed.) wie folgt gehandhabt: 

Kunststudium in Kooperation mit der abk Stuttgart:

  • B. Ed.: BWS (12 CP) wird an der Universität Tübingen belegt
  • M. Ed.: BWS (27 CP) wird an der abk Stuttgart belegt

Musikstudium in Kooperation mit der HMDK Stuttgart:

  • BWS wird komplett an der Universität Tübingen belegt (B. Ed. 12 CP / M. Ed. 33 CP)
  • B. Ed.: bis zu 6 CP können an der HMDK Stuttgart absolviert werden
  • M. Ed.: bis zu 12 CP können an der HMDK Stuttgart absolviert werden

Musikstudium in Kooperation mit der MH Trossingen:

  • Studierende dürfen selbst entscheiden, ob BWS vollständig an der Universität Tübingen oder der HM Trossingen absolviert wird (B. Ed. 12 CP / M. Ed. 33 CP)
  • Anrechnungen sind jeweils möglich

 

 Wichtige Hinweise

  • Kombinationsmöglichkeiten:
    • Bildende Kunst > Entweder mit einem allgemeinbildenden Fach (an der Universität Tübingen) oder mit dem Verbreiterungsfach Bildende Kunst/intermediales Gestalten (an der abk Stuttgart).
    • Musik > Entweder mit einem allgemeinbildenden Fach (an der Universität Tübingen) oder mit dem Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik (an der Musikhochschule).
    • Eine Übersicht der allgemeinbildenden Fächer findet sich hier.
    • Bildende Kunst und Musik können als Lehramtsfächer nicht miteinander kombiniert werden.
  • Bildende Kunst und Musik können nicht als Erweiterungsfach (EF) studiert werden.
  • Eine Einschreibung an der Universität Tübingen in das allgemeinbildende Fach kann erst stattfinden, wenn nach einer erfolgreichen Bewerbung für Bildende Kunst oder Musik eine Zulassung oder Einschreibung für dieses Fach vorliegt. Beachten Sie dabei, dass für zulassungsbeschränkte allgemeinbildende Fächer rechtzeitig eine Bewerbung an der Universität Tübingen durchgeführt werden muss.
  • Für die künstlerischen Fächer ist eine Aufnahmeprüfung an der jeweiligen Kunst-/Musikhochschule abzulegen.
  • Im Künstlerischen Lehramt hat der Bachelorstudiengang eine Regelstudienzeit von acht Semestern, da insgesamt 240 CP erbracht werden müssen; der Masterstudiengang umfasst umfasst 120 CP und hat daher eine Regelstudienzeit von vier Semestern.